Bericht: EU will Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überprüfen


Cecilia Malmström (Bild: EU-Website)

Nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung angekündigt. „Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen“, sagte Malmström der Zeitung „Die Welt„. „Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind, sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form am Dienstag für verfassungswidrig erklärt, da es nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und damit gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Die Provider müssen daher alle bisher gespeicherten Daten löschen.

Das Gericht forderte vor allem „anspruchsvolle und normenklare Regelungen“ hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Zugriffsrechte, so dass die Bundesregierung jetzt nachbessern muss. Die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie stellten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil allerdings nicht in Frage. Sie sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter jegliche Verkehrsdaten vorsorglich und ohne konkreten Anlass sechs Monate lang speichern müssen.

Malmström erklärte, dass der Nutzen der Richtlinie zur Datenspeicherung für den Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität noch nicht abschließend bewertet werden könne, weil die Direktive in einigen Mitgliedsländern noch nicht umgesetzt worden sei. „In den Ländern, in denen sie umgesetzt wurde, sagen die Behörden, dass sie nützlich sei.“

Die EU-Kommissarin räumte zudem ein, dass Regierungen nach den Terroranschlägen auf das New Yorker World Trade Center zum Teil vorschnell gehandelt hätten. „Nach dem 11. September 2001 wurde die Frage der Sicherheit mitunter wichtiger als die der Grundrechte. Wir haben da Entscheidungen getroffen, ohne lange genug nachzudenken.“

Europa brauche hohe Sicherheitsstandards, aber man müsse auch prüfen, ob sie angemessen und notwendig seien, so Malmström. Das gelte beispielsweise auch für den Einsatz von Körperscannern an Flughäfen. „Da sagt die EU-Kommission klar: Sie könnten nützlich sein. Aber wir haben keine Eile. Wir prüfen das erst, bevor wir uns da hineinstürzen.“

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Microsoft nennt weitere Details zu kostenpflichtigen Patches für Windows 10

Erstmals liegen Preise für Verbraucher vor. Sie zahlen weniger als Geschäftskunden. Dafür beschränkt Microsoft den…

15 Stunden ago

Microsoft verschiebt erneut Copilot Recall

Die Entwickler arbeiten noch an weiteren „Verfeinerungen“. Windows Insider erhalten nun wohl eine erste Vorschau…

1 Tag ago

GenKI im Job: Mitarbeitende schaffen Tatsachen

Laut Bitkom-Umfrage werden in jedem dritten Unternehmen in Deutschland private KI-Zugänge genutzt. Tendenz steigend.

1 Tag ago

97 Prozent der Großunternehmen melden Cyber-Vorfälle

2023 erlitten neun von zehn Unternehmen in der DACH-Region Umsatzverluste und Kurseinbrüche in Folge von…

1 Tag ago

„Pacific Rim“-Report: riesiges, gegnerisches Angriffs-Ökosystem

Der Report „Pacific Rim“ von Sophos beschreibt Katz-und-Maus-Spiel aus Angriffs- und Verteidigungsoperationen mit staatlich unterstützten…

2 Tagen ago

DeepL setzt erstmals auf NVIDIA DGX SuperPOD mit DGX GB200-Systemen

NVIDIA DGX SuperPOD soll voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb genommen und für Forschungsberechnungen genutzt werden.

2 Tagen ago