Nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung angekündigt. „Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen“, sagte Malmström der Zeitung „Die Welt„. „Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind, sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form am Dienstag für verfassungswidrig erklärt, da es nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und damit gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Die Provider müssen daher alle bisher gespeicherten Daten löschen.
Das Gericht forderte vor allem „anspruchsvolle und normenklare Regelungen“ hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Zugriffsrechte, so dass die Bundesregierung jetzt nachbessern muss. Die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie stellten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil allerdings nicht in Frage. Sie sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter jegliche Verkehrsdaten vorsorglich und ohne konkreten Anlass sechs Monate lang speichern müssen.
Malmström erklärte, dass der Nutzen der Richtlinie zur Datenspeicherung für den Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität noch nicht abschließend bewertet werden könne, weil die Direktive in einigen Mitgliedsländern noch nicht umgesetzt worden sei. „In den Ländern, in denen sie umgesetzt wurde, sagen die Behörden, dass sie nützlich sei.“
Die EU-Kommissarin räumte zudem ein, dass Regierungen nach den Terroranschlägen auf das New Yorker World Trade Center zum Teil vorschnell gehandelt hätten. „Nach dem 11. September 2001 wurde die Frage der Sicherheit mitunter wichtiger als die der Grundrechte. Wir haben da Entscheidungen getroffen, ohne lange genug nachzudenken.“
Europa brauche hohe Sicherheitsstandards, aber man müsse auch prüfen, ob sie angemessen und notwendig seien, so Malmström. Das gelte beispielsweise auch für den Einsatz von Körperscannern an Flughäfen. „Da sagt die EU-Kommission klar: Sie könnten nützlich sein. Aber wir haben keine Eile. Wir prüfen das erst, bevor wir uns da hineinstürzen.“
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