Die für die HDMI-Lizenzvergabe zuständige Organisation HDMI Licensing hat wie erwartet Version 1.4a ihrer HDMI-Spezifikation verabschiedet. Diese bringt nach Angaben des HDMI-Konsortiums einen überarbeiteten Abschnitt zum Thema 3D mit. Für stereoskopische Fernsehübertragungen gelten nun verbindliche Formate.
Einen Auszug des 3D-Abschnitts stellt die Organisation auf ihrer Website zum Download bereit. Damit will sie nach eigenen Angaben Unternehmen Zugriff auf die Spezifikation gewähren, die das HDMI-Adopter-Agreement nicht unterzeichnet haben. Ihr Ziel ist es, die Einführung von 3D im Massenmarkt voranzutreiben.
„Bei der Fertigstellung der HDMI-Spezifikation 1.4 im Juni 2009 haben wir uns dazu entschlossen, die Auswahl von verbindlichen 3D-Formaten zu verschieben, bis eine Entwicklung auf dem Markt abzusehen ist“, sagte Steve Venuti, Präsident von HDMI Licensing. Mittlerweile habe sich der Markt entschieden, weshalb das Konsortium zwei Formate in seine Spezifikation aufgenommen hat.
Um dreidimensionale Bilder darzustellen, setzt man zum einen auf das Verfahren „Side-by-Side Horizontal“, bei dem die für beide Augen benötigten Ansichten nebeneinander angezeigt werden. Die zweite Möglichkeit ist, die Bilder übereinander („Top-and-Bottom“) zu übertragen. Bei Side-by-Side Horizontal gilt für Einzelbilder eine Auflösung von 1080i bei 50 oder 60 Hz. Bei Top-and-Bottom besteht die Wahl zwischen 720p bei 50 beziehungsweise 60 Hz oder 1080p bei 24 Hz.
Die Einführung von einheitlichen Standards zur 3D-Übertragung soll die Kompatibilität zwischen HDMI-fähigen Geräten verbessern. Fernseher und Bildschirme müssen nach Angaben des HDMI-Konsortiums mit beiden in der Spezifikation verabschiedeten Verfahren zurechtkommen. Quellen, beispielsweise Receiver oder Blu-ray-Player, müssen mindestens eins der vorgeschriebenen Formate unterstützen. Verstärker müssen in der Lage sein, sie weiterzuleiten.
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