Wie sich die weitere Gesetzgebung gestaltet muss abgewartet werden. In der schwarz-gelben Koalition, die sich nicht gerade durch sonderlich viele gemeinsame Positionen auszeichnet, bahnt sich bereits ein neuer Konflikt an.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) kann es mit einem neuen Vorratsdatenspeicherungsgesetz nicht schnell genug gehen. Am Wochenende sprach er von einer „Sicherheitslücke“, die jetzt schnell geschlossen werden müsse. Noch vor der Sommerpause soll ein neuer Gesetzentwurf her, der den Vorgaben des Verfassungsgerichts genüge tut. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bringt sogar noch ein Stück Theatralik in die Diskussion: Dieser rechtslose Zustand koste unter Umständen sogar Menschenleben. Peter Altmaier, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, sprach vom berühmten „rechtsfreien Raum“, den man sich nicht „monatelang“ leisten könne.

Anders sieht das Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie fordert, dass man sich erst einmal seriös und handwerklich ordentlich mit den Auswirkungen des Gesetzes beschäftigen müsse. Bis 2008, vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung, seien sehr erfolgreich Straftaten verfolgt worden. Niemand müsse sich daher Sorgen machen, dass Deutschland in eine „Sicherheitslücke“ schlittern werde.

Auf EU-Ebene scheint man sich ganz neue Gedanken über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu machen: Seit Februar ist in der EU-Kommission das Resort Justiz, Freiheit und Sicherheit in Inneres sowie Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft aufgeteilt.

Die neue EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström von der schwedischen liberalen Volkspartei steht der Richtlinie eher kritisch gegenüber. Sie will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen. Man werde nicht nur überprüfen, ob sie angemessen und effektiv ist, sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrages vereinbar ist. Nach dem 11. September 2001 sei die Frage der Sicherheit mitunter wichtiger gewesen als die der Grundrechte. Man habe Entscheidungen getroffen, ohne lange genug nachzudenken.

Somit bleibt abzuwarten, ob und wie die EU die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung reformiert oder abschafft und ob das Bundesjustizministerium und die FDP eine Neufassung des bundesdeutschen Gesetzes so lange hinauszögern können. Die Entscheidung des europäischen Parlaments zur SWIFT-Datenübermittlung an die USA gibt Anlass zu einem Funken Hoffnung.

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ZDNet.de Redaktion

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