Bundesdatenschützer fordert strengere Regeln für Internetkonzerne


Peter Schaar (Bild: BfDI)

Nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, strengere Datensammelregeln für Internetkonzerne. „Private Datensammlungen großer Unternehmen wie Google sind ja schon viel genauer, umfangreicher und aussagekräftiger als das, was durch eine staatlich verordnete Speicherung erfasst wird“, sagte Schaar dem Nachrichtenmagazin „Focus“. „Was Google macht, ist auch eine Art Vorratsdatenspeicherung, das kann ich nicht anders sehen.“

Daher müssten die in Deutschland und Europa geltenden Datenschutzbestimmungen auch auf private Datensammler wie Google oder Facebook angewandt werden, um deren „private Datenmacht“ zu begrenzen, so der Bundesdatenschützer.

Schaar äußerte zudem Zweifel daran, dass es zu einer schnellen Neufassung des vom Bundesverfassungsgericht in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung komme. Dieses sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter jegliche Verkehrsdaten vorsorglich und ohne konkreten Anlass sechs Monate lang speichern müssen, um sie bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.

„Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung haben bislang nicht nachgewiesen, dass dieses Instrument bei der Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten unverzichtbar ist“, sagte Schaar. „Auch die Bundesregierung argumentierte überwiegend mit Fällen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte das umstrittene Gesetz vergangene Woche gestoppt, da es nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und damit gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Die Provider müssen daher alle bisher gespeicherten Daten löschen.

Das Gericht forderte vor allem „anspruchsvolle und normenklare Regelungen“ hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Zugriffsrechte, so dass die Bundesregierung jetzt nachbessern muss. Die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie stellten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil allerdings nicht in Frage. Dennoch will Brüssel die Richtlinie zur Datenspeicherung überprüfen, um sicherzustellen, dass sie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

4 Stunden ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

9 Stunden ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

9 Stunden ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

1 Tag ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

2 Tagen ago

Bedrohungen in Europa: Schwachstellen in der Lieferkette dominieren

Hinter 84 Prozent der Zwischenfälle bei Herstellern stecken Schwachstellen in der Lieferkette. Auf dem Vormarsch…

2 Tagen ago