Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag von Kabel BW gegen die für April 2010 geplante Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen im Bereich um 800 MHz abgelehnt. Der Frequenzbereich ist durch die Umstellung des Rundfunks auf Digitaltechnik frei geworden und wird daher auch als „Digitale Dividende“ bezeichnet. Dem Gericht liegen Eilanträge anderer Unternehmen vor, über die es aber noch nicht entschieden hat.
Kabel BW betreibt in Baden-Württemberg ein Kabelnetz und bietet darüber Free- und Pay-TV- Angebote sowie Internetzugänge an. Der Eilantrag gegen die Frequenzauktion wurde mit mehreren technischen Studien begründet. Aufgrund deren Ergebnisse fürchtet das Unternehmen, Störungen im Kabelnetz und insbesondere bei den Kabelmodems, Receivern und Settop-Boxen, wenn künftig Frequenzen im Bereich von 800 MHz genutzt werden.
Das Unternehmen hält die Vergabe der Frequenzen deswegen für rechtswidrig. Vorher müsse sichergestellt sein, dass keine Störungen eintreten. Es hat daher gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur Klage erhoben, diese Frequenzen für den Mobilfunk zu vergeben. Über diese Klage ist noch nicht entschieden. Den zeitgleich gestellten Antrag, die Versteigerung zum vorgesehenen Termin zu verhindern, hat das Verwaltungsgericht Köln nun abgelehnt.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die befürchteten Störungen die Aussetzung des Vergabeverfahrens für die Frequenzen nicht rechtfertigten. Sie führten nicht dazu, dass die vorgesehenen Frequenznutzungen mit den Kabelnutzungen als von vornherein unverträglich anzusehen seien. Falls erforderlich, könne auftretenden Störungen auch noch mit späteren Maßnahmen begegnet werden. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beim Verwaltungsgericht Köln sind fünf weitere Klagen von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern gegen die Frequenzversteigerung eingegangen. Alle stützen sich auf befürchtete technische Störungen durch die Nutzung der Frequenzen im 800-MHz-Band für den Mobilfunk. Wann diese Klagen entschieden werden, ist derzeit noch nicht absehbar.
Außerdem liegen sechs Klagen von Unternehmen vor, die sich an der Versteigerung beteiligen wollen, diese aber vollständig oder wegen einzelner Versteigerungsbedingungen für rechtswidrig halten. Zu der am 12. April startenden Versteigerung von Frequenzen hatte die Bundesnetzagentur nur vier Antragsteller zugelassen: E-Plus, Telefónica O2, T-Mobile Deutschland und Vodafone. Eine mündliche Verhandlung über die vorliegenden Klagen ist für den 17. März 2010 anberaumt. Über die parallel laufenden Eilanträge wurde ebenfalls noch nicht entschieden.
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