Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) hat eine Internetseite gestartet, über die sich Interessierte an einer geplanten Verfassungsbeschwerde gegen den elektronischen Entgeltnachweis ELENA beteiligen können. Die Beschwerde soll am 31. März beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.
Der FoeBud will erreichen, dass die zentrale ELENA-Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Nutzer können von der Website eine vorausgefüllte Vollmacht herunterladen und bis zum 25. März unterschrieben zurückschicken. Später eingesandte Vollmachten werden nur noch symbolisch gewertet. Bis zum Nachmittag hatten sich über 1800 Personen an der Verfassungsbeschwerde beteiligt.
Das Gesetz zu ELENA trat im März 2009 in Kraft. Es sieht vor, dass die Einkommensdaten der gesamten deutschen abhängig beschäftigten Bevölkerung zentral auf Vorrat gespeichert werden. Die Datenbank soll in erster Linie der elektronischen Ausstellung von Einkommensnachweisen bei der Beantragung von Sozialleistungen dienen.
Seit Anfang 2010 müssen Arbeitgeber Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungs-Bruttoeinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge ihrer Mitarbeiter an die zentrale Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Aber auch Angaben zu Abmahnungen, Entlassungen, Kündigungen und Fehlzeiten sowie Schilderungen „vertragswidrigen Verhaltens“ des Arbeitnehmers werden erfasst. Rund 40 Millionen Beschäftigte sind deutschlandweit davon betroffen.
Das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises soll dem Bürokratieabbau und der Kostenreduzierung dienen. Von jährlichen Einsparungen für Arbeitgeber von über 85 Millionen Euro ab 2012 ist die Rede.
Datenschützer fürchten, dass der zentrale Pool an Einkommensdaten zwangsläufig Begehrlichkeiten auslöst, vor allem bei ermittelnden Behörden wie Zoll, Finanzämtern, Polizei und Staatsanwaltschaften. Es sei nicht auszuschließen, dass an den Betroffenen vorbei Zugriffe erlaubt würden.
Den Prozess gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht haben die Kläger nur formal gewonnen. Der Gesetzgeber darf die Daten trotzdem erheben lassen. Der Datenschutz wurde um über 25 Jahre zurückgeworfen.
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