Bundesjusitizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einer aus Unionskreisen geforderten, schnellen Überarbeitung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt. „Es ist vollkommen utopisch, bis zur Sommerpause eine Neuregelung zu erwarten. So funktioniert seriöse Gesetzgebung nicht“, sagte sie in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Sommerpause endet am 12. September.
Karlsruhe habe die tiefrote Karte gezeigt und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung rückwirkend für nichtig erklärt, so die Justizministerin. Es bedürfe daher nicht nur einer Kleinstkorrektur, bei der hier und da ein Halbsatz zu ändern wäre.
Derzeit arbeite das Ministerium intensiv an einer grundlegenden Bewertung des Karlsruher Urteils. Leutheusser-Schnarrenberger: „Es geht um weit mehr, als einige Sätze aus dem Karlsruher Urteil in ein Gesetz zu schreiben. Zu klären sind schwierige Fragen wie die der Datensicherheit und -speicherung sowie der Grenzen für den staatlichen Zugriff. Das ist eine umfangreiche Aufgabe, für die ich mir keinen Zeitplan diktieren lasse.“
Zudem wies die Justizministerin darauf hin, dass auch die EU derzeit ihre Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überprüfe. Das Ergebnis soll bis zum Herbst vorliegen. „Es bringt nichts, jetzt übereilt irgendetwas in ein Gesetz zu schreiben, das später auch europarechtlich keinen Bestand hat. Wir sind gut beraten, das parallel laufen zu lassen, damit wir nicht überrascht werden“, sagte die FDP-Politikerin.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form Anfang März für verfassungswidrig erklärt, da es nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und damit gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Die Provider müssen daher alle bisher gespeicherten Daten löschen.
Das Gericht forderte vor allem „anspruchsvolle und normenklare Regelungen“ hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Zugriffsrechten, so dass die Bundesregierung jetzt nachbessern muss. Die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie stellten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil allerdings nicht in Frage. Sie sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter jegliche Verkehrsdaten vorsorglich und ohne konkreten Anlass sechs Monate lang speichern müssen.
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