Das Verwaltungsgericht Köln hat in erster Instanz Klagen der Mobilfunkanbieter E-Plus und O2 gegen die geplante Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen abgewiesen, die aus der Umstellung des Antennenfernsehens auf DVB-T frei geworden sind (Digitale Dividende). Sollte das Gericht auch die Anträge weiterer Kläger zurückweisen, beginnt die Frequenzvergabe voraussichtlich am 12. April.
In einer Stellungnahme von E-Plus heißt es, dass das Unternehmen die Urteilsbegründung nun intensiv analysieren und dann über weitere Schritte entscheiden wird. Der Mobilfunkprovider ist weiterhin der Ansicht, dass durch die Frequenzauktion Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Markt zu erwarten sind.
Das von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegte Vergabeverfahren verstößt nach Ansicht von E-Plus und O2 gegen das Telekommunikationsgesetz und dort in erster Linie gegen das Ziel eines chancengleichen Wettbewerbs. Die Marktführer T-Mobile und Vodafone erhielten nach den im Oktober 2009 verabschiedeten Regeln zwei Drittel der neuen Frequenzen, so die Unternehmen.
Erst in der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag von Kabel BW gegen die geplante Mobilfunkauktion abgelehnt. Der Kabelanbieter fürchtet Störungen in seinem Kabelnetz und insbesondere bei Kabelmodems, Receivern und Settop-Boxen, wenn künftig Frequenzen im Bereich von 800 MHz genutzt werden. Die befürchteten Störungen rechtfertigen nach Ansicht des Gerichts allerdings nicht eine Aussetzung des Vergabeverfahrens.
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