Microsoft hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main von einem Händler Schadensersatz in Höhe von 500.000 Euro erstritten. Der Softwarehändler aus Norddeutschland hatte mehrere Tausend selbstgebrannte Datenträger zusammen mit gebrauchten Microsoft-Echtheitszertifikaten verkauft. Die Datenträger hatte er selbst hergestellt.
Die Echtheitszertifikate, sogenannte „Certificate of Authenticity Label“ (COAs) hatte er von zuvor von anderen Händlern gekauft. Käufern gab er sie als vermeintliche Lizenzen mit. „Schon die Herstellung und der Vertrieb der gebrannten CDs waren rechtswidrig. Auch der Handel mit COAs ist verboten, da sie zur Kennzeichnung von echter Microsoft-Software verwendet werden“, so Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft Deutschland.
Dem Händler kam Microsoft über den Produktidentifikationsservice des Konzerns auf die Schliche. Dort können Verbraucher oder Unternehmen ihnen verdächtig erscheinende Produkte einreichen. Nachdem dessen Mitarbeiter festgestellt hatten, dass es sich um gefälschte CDs handelt, wurde aufgrund einer gerichtlichen Anordnung die Firma des Händlers durchsucht. Neben einem Hochleistungsbrenner stellte man zahlreiche Fälschungen sicher. Microsoft beantragte zur Sicherung seiner Schadensersatzansprüche die Pfändung von Bankkonten und anderen Vermögenswerten.
In zivilrechtlicher Hinsicht ist der Fall nach Angaben von Microsoft inzwischen geklärt. Der Händler kann nach Zahlung von 500.000 Euro wieder frei über sein Vermögen verfügen. Das Strafverfahren läuft noch.
Nach Angaben von Microsoft wurden in den vergangenen zehn Jahren durch den hauseigenen Produktidentifikationsservice über 240.000 vermeintliche Microsoft-Produkte auf Echtheit geprüft. Davon hätten sich 93 Prozent als illegal erwiesen.
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