Der Bitkom fordert die Bundesregierung auf, am Fahrplan zur Einführung von „ELENA“ festzuhalten. Klärungsbedarf sieht er hinsichtlich der zu erfassenden Daten. „In der neuen Arbeitnehmer-Datenbank ELENA sollten nur arbeitsrechtlich unbedenkliche Informationen erfasst werden“, sagte Präsident August-Wilhelm Scheer. „Zweifelhafte Angaben wie Kündigungsgründe und Streiktage sollten nicht erfasst werden. Wenn die Speicherung auf Einkommensdaten beschränkt ist, bringt ELENA Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter.“
„Die Bundesregierung sollte auf Kritik konstruktiv eingehen, um dieses wichtige Projekt nicht zu gefährden“, so Scheer. Angaben über das Verhalten von Arbeitnehmern, etwa Abmahnungen, Kündigungsgründe, die Teilnahme an Streiks oder eine Mitarbeit im Betriebsrat, hätten in der Datenbank nichts verloren. Dagegen bringe die zentrale Erfassung von Daten zu Lohn und Gehalt, Arbeitszeiten und steuerlichen Freibeträgen viele Vorteile. „In eher unangenehmen Situationen, wie bei der Beantragung von Wohngeld oder in einem Scheidungsprozess, müssen Mitarbeiter ihren Chef nicht mehr um eine Einkommensbestätigung bitten.“ Die zuständigen Ämter und Behörden können auf die nötigen Informationen elektronisch zugreifen, und zwar nur mit Zustimmung des Bürgers.
Den Prozess gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht haben die Kläger nur formal gewonnen. Der Gesetzgeber darf die Daten trotzdem erheben lassen. Der Datenschutz wurde um über 25 Jahre zurückgeworfen.
Die Daten werden bei der Deutschen Rentenversicherung verschlüsselt gespeichert. Die Sicherheit des Systems soll der Bundesbeauftragte für den Datenschutz überwachen. Der jedoch lehnt wie die Datenschützer der Länder jede Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab. Das Verbot der Totalerfassung gehöre zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland. Sie fordern die Bundesregierung ferner auf, sich für eine Aufhebung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) einzusetzen.
Der FoeBud bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA vor. Bisher haben sich rund 17.000 Bürger der Klage angeschlossen. Da diese bis zum 31. März beim Bundesverfassungsgericht eingehen muss, können sich Arbeitnehmer nur noch bis zum 25. März als Mitkläger registrieren.
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