Die EU-Kommission will alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, Internetsperren gegen kinderpornografische Inhalte einzuführen. Wie EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) schreibt, ist das Vorhaben Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz, die heute vorgestellt werden soll.
Die Umsetzung der Netzsperren will Malmström nach eigenen Angaben den EU-Mitgliedern überlassen. „Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, auf welchem Weg sie dieses Ziel am besten erreichen“, so die schwedische EU-Kommissarin. „Sie könnten beispielsweise Anbieter von Internetdiensten dazu ermutigen, freiwillige Verhaltensregeln und Leitlinien zu entwickeln, um Nutzern den Zugriff auf kinderpornografische Websites zu verweigern.“
Nach Informationen der FAZ sieht der Richtlinienentwurf vor, nicht nur den Besitz von Kinderpornografie unter Strafe zu stellen, sondern auch das Suchen und Ansehen entsprechender Inhalte im Internet. Auch das sogenannte Grooming, also eine Kontaktaufnahme mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht, soll bestraft werden. Sollte die EU die Bestimmung annehmen, hätten die Mitgliedsstaaten dem Bericht zufolge zwei Jahre Zeit, um sie umzusetzen.
Der Arbeitskreis Zensur spricht sich in einer Stellungnahme gegen das Vorhaben der EU-Kommission aus. „Generell muss es darum gehen, Abbildungen von sexuellem Kindesmissbrauch aus dem Internet zu entfernen und die Täter zu verfolgen, statt diese Inhalte zu verstecken und die Täter damit zu schützen“, heißt es. „Internetsperren sind Unfug, denn das Löschen der Dateien ist weltweit möglich.“
Auch der EU-Ministerrat will Internetsperren auf europäischer Ebene einführen. Als Vorbild dient ihm dabei nach Angaben des Arbeitskreis Zensur das deutsche Internetzensurgesetz. Zudem sollen die derzeitigen Aktivitäten bei der Bekämpfung von Kinderpornografie fortgesetzt werden, beispielsweise das CIRCAMP-Projekt, das den „Child Sexual Abuse Anti-Distribution Filter“ (CSAADF) entwickelt hat.
Das deutsche Internetzensurgesetz gilt seit dem 23. Februar. Allerdings formulierte das Bundesinnenministerium noch am Tag der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten eine Dienstanweisung an das BKA, das Gesetz nicht umzusetzen.
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