Energiesparen ist auch in der IT schon längst kein Fremdwort mehr. Green-IT bleibt zwar noch weit hinter den Versprechungen von Politikern und Funktionären sowie den Erwartungen der Aktivisten zurück, aber Stromsparen hat sich als sinnvoll und praktikabel erwiesen – angefangen von effizienteren Netzteilen bis hin zu Serverbaureihen und Rechenzentren. Schließlich macht es sich angesichts steigender Strompreise auch auf der Stromrechnung der Besitzer bemerkbar.

Leider fällt es vielen Käufern noch schwer zu entscheiden, was sie eigentlich wirklich benötigen und ab wann ein Gerät mehr dem Stromlieferanten als dem Besitzer nutzt. Daher verlassen sich bei ihrer Entscheidung viele auf Gütezeichen und Prüfsiegel. Eines der bekanntesten davon ist der Energy Star. Wie wenig der jedoch tatsächlich über den Umgang des damit ausgezeichneten Geräte aussagt, hat jetzt ein kleiner Versuch (PDF) einiger Angestellter des Government Accountability Office (GAO) des US-Kongresses gezeigt.

Die Prüfer haben 15 Fantasieprodukte für die Energy-Star-Zertifizierung eingereicht. Dazu mussten sie lediglich einige Webformulare ausfüllen. Von diesen 15 bekamen 10 das Siegel zugesprochen – obwohl sie überhaupt nicht existierten und einige einfach nur lächerlich waren, etwa ein gasbetriebener Wecker oder ein innovativer Innenraumluftreiniger.


Dieser angebliche Innenluftreiniger – aus Heizlüfter und Staubwedel zusammengeschustert – hat problemlos das Energy-Star-Label erhalten (Bild: GAO).

Für drei Produkte erhielten die Tester überhaupt keine Antwort. Zwei der eingereichten Produkte wurden wegen technischer Bedenken abgelehnt. Offenbar war Nichtexistenz jedoch kein Ausschlusskriterium. Einige Produktkategorien, etwa Lüfter und Leuchtmittel, müssen dagegen Tests von Dritten unterzogen werden. Das geht natürlich nur, wenn es sie auch tatsächlich gibt.

Die Angestellten des Government Accountability Office gründeten auch vier Scheinfirmen und registrierten diese als Partner des Energy-Star-Partnerprogramms. Die Firmen bestanden lediglich aus einer Website, Mobilfunknummern und einem Briefkasten. Hat eine Firma – echt oder falsch – aber einmal ein Energy Star Partnership Agreement unterzeichnet, kann sie sich auf der Energy-Star-Website das Logo herunterladen und auf allen Produkten anbringen, auf denen sie das möchte.

Die Oberaufsicht über Energy Star haben die US-Umweltbehörde und die US-Energiebehörde. Sie beeilten sich, nach dem GOA-Bericht kundzutun, dass sie die Vergaberichtlinien für das Energy-Star-Logo verschärfen wollen. Gängige Haushaltsprodukte sollen innerhalb der nächsten Monate das Siegel nicht mehr ohne Test bekommen. Für ausgefallenere Produkte, etwa gasbetriebene Wecker, wird es dagegen noch ein paar Jahre dauern, bis sie unter die strengeren Kriterien fallen. Noch genug Gelegenheit also für findige Erfinder, ihre Produkte zertifizieren zu lassen.

ZDNet.de Redaktion

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