Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) sowie die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst haben sich mit dem Bitkom auf eine pauschale Urheberrechtsabgabe von 10 Cent pro USB-Stick oder Speicherkarte geeinigt. Diese müssen von den Anbietern entrichtet und in den Verkaufspreis einkalkuliert werden. Bitkom-Mitgliedsfirmen und Mitglieder des Informationskreis Aufnahmemedien zahlen nur 8 Cent. Damit wird honoriert, dass sie den Verwertungsgesellschaften bei der Erfassung und Administration der Abgaben weitgehend entgegenkommen.
Der jetzt unterschriebene Vertrag gilt für 2010 und 2011 verkaufte Produkte. Damit setzt sich inhaltlich die bereits im vergangenen Jahr vom Informationskreis Aufnahmemedien mit der GEMA ausgehandelte pauschale, von der Speicherkapazität unabhängige Abgabe von 10 Cent pro USB-Stick und SD-Karte durch.
Durch die Abgabe soll das legale, private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten werden. Vergleichbare Abgaben werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt. Prinzipiell erhöht sich durch die Kopierabgaben der Verkaufspreis, da die Hersteller die Kosten an die Verbraucher weitergeben müssen.
Trotz der aktuellen Übereinkunft ist das Urheberrecht aus Sicht des Bitkom nach wie vor verbesserungswürdig. Nötig sei ein Urheberrecht, das die Möglichkeiten des Internets besser berücksichtigt. Pauschale Abgaben hält der Branchenverband heute nicht mehr für zeitgemäß und praktikabel. Daher fordert er eine weitere Gesetzesnovelle, den sogenannten Dritten Korb.
Update
Durch die Bitkom-Meldung zum Thema konnte es zu Missverständnissen kommen: Die Abgabe von 10 beziehungsweise 8 Cent umfasst nicht nur die Verwertungsrechte von VG Wort und VG Bild-Kunst, sondern auch die von der GEMA vertretenen Interessen. Die ZPÜ sorgt für die Verteilung der Einnahmen auf alle drei Verwertungsgesellschaften
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