Im Fall Siemens handelt es sich um sogenannte IT-gestützte Compliance. „Darunter versteht man den Einsatz von Soft- und Hardware, mit deren Hilfe sich die Einhaltung von Regelwerken sicherstellen lässt. Die IT dient damit als Mittel zum Erreichen von Compliance“, erklärt Professor Michael Klotz, vom Stralsund Information Management Team (SIMAT) an der FH Stralsund, der einen Leitfaden rund um IT-Compliance verfasst hat.
IT-Compliance bezeichne demgegenüber „einen Zustand, in dem alle für die IT des Unternehmens relevanten Vorgaben nachweislich eingehalten werden“. Dabei sei es unerheblich, ob die IT-Leistungen unternehmensintern oder (teilweise) durch externe IT-Dienstleister erbracht werden. Bei dieser Sichtweise von IT-Compliance stellen sich laut Klotz folgende Fragen:
Die letzte Frage zeigt, dass beide Sichtweisen notwendig sind, um allgemeine Compliance und IT-Compliance im Speziellen zu erreichen. Denn im Ergebnis liegt auch IT-gestützte Compliance vor. „Die derart geschaffene Automatisierung von Compliance ist die einzige Möglichkeit, die Vielzahl heutiger Anforderungen zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die kontinuierliche Überwachung des IT-Betriebs auf Compliance-Verstöße“, betont Michael Klotz.
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