Die ARD-Sender löschen derzeit in großem Umfang Inhalte ihrer Onlineangebote. Die ARD und ihre angeschlossenen Landesrundfunkanstalten bereiten sich damit auf die Prüfung ihrer Telemedienkonzepte durch einen dreistufigen Test im Sommer dieses Jahres vor, mit dem ermittelt werden soll, ob die Angebote vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgedeckt sind, inwieweit sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen und welche Kosten sie verursachen. Dieser Test ist durch den im vergangenen Jahr verabschiedeten 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (PDF) vorgeschrieben.
Der Vertrag schränkt die Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten im Internet deutlich ein. Die ARD löscht daher derzeit vor allem Inhalte, die künftig aufgrund der neuen Verweildauerregelungen wegfallen müssen. „Seit einem Jahr sind mehr als 100.000 Dokumente aus den ARD-Onlineangeboten genommen worden“, sagte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust auf einer Tagung in Leipzig. Die von einigen Verlegern und ihren Verbänden unterstellte Expansion der ARD im Internet sei daher ein unhaltbarer Vorwurf.
„Was die Nutzer derzeit erleben, ist das genaue Gegenteil: Beliebte Inhalte der ARD im Internet müssen von uns aus dem Netz genommen werden. Und die Möglichkeit, unsere Sendungen zeitlich unbegrenzt abzurufen, ist bereits jetzt vielfach eingeschränkt“, so Boudgoust. Das sei schade, da diese Angebote für die Gebührenzahler einen deutlichen Mehrwert böten.
Gelöscht wurden bisher vor allem Rubriken oder Dokumenten aus dem Servicebereich. Sie mussten aufgrund der so genannten Negativliste bereits im vergangenen Jahr entfernt werden. Auch durch die reduzierten Verweildauern fallen viele Webseiten weg. Nach Angaben des WDR werden beispielsweise ab Anfang Juni 2010 auf sportschau.de nur noch 50 bis 60 Prozent der Inhalte online sein, die im Jahr zuvor zur Verfügung standen.
Auch der NDR hat in den vergangenen Wochen mehr als die Hälfte seines Onlineangebotes gelöscht. Zu drei Vierteln handle es sich dabei um Inhalte der NDR-Nachrichten- und Wirtschaftsseiten. Beim SWR dagegen seien bereits rund 80 Prozent der Rezeptdokumente entfernt worden. Bis Ende August falle zudem die Hälfte der Dokumente von „Report Mainz“ weg.
Die Dreistufentest-Verfahren müssen bis zum 31. August 2010 abgeschlossen sein. Bis dahin gelten bei den Verweildauern noch gesetzliche Übergangsfristen. Von den Einschränkungen im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist auch die Berichterstattung über sportliche Großereignisse wie die Bundesliga betroffen, die bereits nach 24 Stunden wieder aus dem Netz genommen werden muss. Von den Sendern eingekaufte Spielfilme und Serien dürfen überhaupt nicht mehr online gestellt werden.
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