Die Polizei in Silicon Valley untersucht den Verlust eines iPhone-Prototypen, den die Technik-Site Gizmodo in der vergangenen Woche von seinem Finder gekauft hatte. Wie ein Vertreter der Strafverfolgungsbehörde gegenüber ZDNet erklärte, verstößt der Verkauf möglicherweise gegen geltendes Recht.
Apple habe mit der örtlichen Polizei über den Vorfall gesprochen. Die Ermittlungen würden von einer Sonderkommission für Computerkriminalität der Staatsanwaltschaft im Bezirk Santa Clara geleitet. Apples Firmensitz in Cupertino liegt in Santa Clara County, rund 65 Kilometer außerhalb von San Francisco.
Gizmodo, das schon in der Vergangenheit ein Interesse an unveröffentlichten Apple-Produkten bekundet hatte, hatte am vergangenen Montag gemeldet, man habe 5000 Dollar für einen angeblichen Prototypen des iPhone 4G bezahlt. Dem Bericht zufolge ließ ein Apple-Mitarbeiter das Smartphone versehentlich in einer Bar im kalifornischen Redwood City zurück. Der Finder habe den Technik-Blog anschließend kontaktiert, um ihm das Gerät zu verkaufen.
Die nun eingeleitete Untersuchung soll klären, ob ausreichend Beweise für eine Anklage vorliegen. Unklar ist, ob sich die Ermittlungen nur gegen Gizmodo, den Verkäufer oder gegen beide Parteien richten. Apple erklärte, der Prototyp sei Eigentum des Unternehmens. Gizmodo hat das Smartphone nach eigenen Angaben inzwischen zurückgegeben.
Einem Bericht von Bloomberg zufolge haben die Ermittler Gawker Media, den Eigentümer von Gizmodo.com, noch nicht kontaktiert. Ein Sprecher des Bezirks San Mateo County, in dem Redwood City liegt, erklärte, es sei bisher kein Verfahren eingeleitet worden. „Wenn es einen Fall gibt, der untersucht wird und eine Anklage ermöglicht, dann wird er von dieser Behörde bearbeitet.“
Laut einem kalifornischen Gesetz aus dem Jahr 1872 begeht jede Person, die einen gefundenen Gegenstand behält, obwohl sie weiß, wer womöglich der Eigentümer ist, einen Diebstahl. Übertrifft der Wert des Fundstücks 400 Dollar, ist der Straftatbestand des schweren Diebstahls erfüllt. Ein weiteres Gesetz stellt auch den Erwerb von Dingen unter Strafe, die illegal beschafft wurden.
Es könnte allerdings schwierig werden, den Fall strafrechtlich zu verfolgen, da der erste Zusatz der US-Verfassung die Pressefreiheit garantiert. 2001 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass ein Nachrichtensender vertrauliche Informationen veröffentlichen darf. Allerdings ging es damals nicht um einen physischen Gegenstand, der Eigentum eines Dritten war, und es wurde auch kein Geld für die Informationen bezahlt.
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