Das Bundeskartellamt prüft derzeit, ob es ein Verfahren gegen Amazons geänderte Geschäftsbedingungen für Händler einleitet. Das berichtet die „Wirtschaftswoche“.
Seit 31. März gilt offiziell ein „Prinzip der Preisparität„. Damit ist es gewerblichen Händlern untersagt, für Artikel, die sie auf Amazon.de anbieten, in einem anderen, „nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanal“ einen niedrigeren Preis anzusetzen. Als Übergangsfrist will Amazon Verstöße gegen diesen Grundsatz aber bis 1. Mai nicht ahnden.
Amazon wies mit Einführung der Neuregelung außerdem darauf hin, dass man erwarte, dass Kundenservice, Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien von Anbietern auf dem Marktplatz mindestens genauso kundenfreundlich sind wie die kundenfreundlichsten Bedingungen, die der Anbieter oder mit ihm verbundene Unternehmen bei anderen Fernabsatztätigkeiten bieten. Die Vorschriften gelten außer in Deutschland zunächst nur in Großbritannien und Frankreich.
Erst vergangenen Freitag hatte das Bundeskartellamt Ermittlungen gegen Ebay eingestellt, das Anbieter zwingt, seinen Bezahldienst Paypal anzubieten. Die Behörde habe entschieden, kein Verfahren einzuleiten, teilte Ebay mit.
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