Das Bundesjustizministerium hat den ersten Entwurf eines „Löschgesetzes“ fertiggestellt, das das umstrittene Internetzensurgesetz ersetzen soll. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. Wörtlich heißt es in dem der Zeitung vorliegenden Gesetzestext: „Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Zugangserschwerungsgesetz außer Kraft“.
Das Löschgesetz schreibe das endgültige Aus für Internetsperren in Deutschland fest, so die Zeitung weiter. Das Internetzensurgesetz war nach seiner Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 23. Februar in Kraft getreten. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hatte vereinbart, die durch das Gesetz vorgeschriebenen Internetsperren für ein Jahr auszusetzen und die Entfernung kinderpornografischer Inhalte ausschließlich durch Löschung zu erreichen. Nach Ablauf des Jahres sollte ergebnisoffen über eine endgültige Lösung diskutiert werden.
Artikel 1 des neuen Löschgesetzes weist nun dem Bundeskriminalamt (BKA) eine zentrale Position im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet zu. Das BKA soll den Informationsaustausch zwischen Behörden von Bund, Ländern und anderen Staaten sowie mit der Internetwirtschaft weltweit verbessern. Ziel sei eine „konsequente und effiziente Löschungsstrategie“, für die Meldewege „kurz und effizient“ sein müssten.
Dieses Ziel soll durch Melde-, Kontroll- und Dokumentationspflichten des BKA erreicht werden. So müsse die Behörde aufgespürte Kinderpornografie mit Fundstelle und Standort des Servers an die zuständigen Strafverfolger oder privaten Beschwerdestellen in aller Welt melden – verbunden mit der Bitte um sofortige Löschung. Zudem soll das BKA in der ersten Woche nach der Meldung täglich, danach wöchentlich kontrollieren, ob der Inhalt tatsächlich gelöscht wurde. Ist das nicht der Fall, muss die Löschanfrage wiederholt werden.
Schließlich soll das BKA den Erfolg seiner Löschvorstöße dokumentieren und eine monatliche Statistik für die Bundesregierung führen. Neue Eingriffsbefugnisse für die Polizeibehörde seien mit der neuen Aufgabe als Zentralstelle aber nicht verbunden.
Die Unionsparteien dürften mit dem Entwurf des FDP-geführten Justizministerium unzufrieden sein. Zahlreiche Vertreter von CDU und CSU wollen die Internetsperren beibehalten. Auch wurden einzelne Stimmen laut, die Zensurinfrastruktur für weitere Sperren einzusetzen, etwa für ausländische Glücksspielseiten und sogenannte Killerspiele.
Dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf die zügige Abschaffung des Internetzensurgesetzes drängt, dürfte auch damit zusammenhängen, dass EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström angekündigt hat, jedes EU-Mitgliedsland zur Errichtung einer Zensurinfrastruktur zu verpflichten. Mit einer Abschaffung des Internetzensurgesetzes in Deutschland würde die Bundesregierung offen ihr Missfallen an den Plänen der EU-Kommissarin ausdrücken, der die Netzgemeinde den Spitznamen „Censilia“ verpasst hat.
Sollte Malmström den EU-Ministerrat und das europäische Parlament überzeugen können, wäre Deutschland verpflichtet, die von ihr geplante Richtlinie (PDF) in nationales Recht zu transformieren, was auf eine Neuauflage des Internetzensurgesetzes hinausliefe.
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat am Montag eine Richtlinie vorgestellt, die den Aufbau einer Zensurinfrastruktur vorschreibt. Was in Deutschland mittlerweile als unsinnig anerkannt ist, soll jetzt in ganz Europa eingeführt werden.
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