Kundin verklagt Apple wegen iPhone-Flüssigkeitssensoren

Eine Kundin hat in den USA eine Sammelklage gegen Apple eingereicht. Der Grund sind angeblich nicht funktionierende Flüssigkeitssensoren im iPhone 3G und iPhone 3 GS. Sie sollen fälschlicherweise das Eindringen von Flüssigkeit in das Gehäuse des Smartphones melden, was zum Garantieverlust führt.

Die Sensoren sind beim iPhone an der Kopfhörerbuchse und an der Schnittstelle zum Dock angebracht. Bringt man ein Gerät zu einer Reparatur, und der Kundendienst stellt fest, dass die Sensoren angesprochen haben, kann Apple eine kostenlose Ausbesserung auf Garantie verweigern.

Genau das passierte einer iPhone-Benutzerin aus Kalifornien. Ihr iPhone – 2008 gekauft – verweigerte laut Klage im März 2009 den Dienst. Sie kontaktierte Apple und verlangte eine Reparatur auf Garantie oder ein Ersatzgerät. Weil die Flüssigkeitssensoren das Eindringen von Flüssigkeit gemeldet hatten, ging sie aber leer aus.

Die Kundin kaufte daraufhin ein verbilligtes iPhone 3G von Apple als Ersatz für ihr altes Gerät. Sechs Monate später habe auch dieses Gerät nicht mehr funktioniert, und auch diesmal hätten die Flüssigkeitssensoren angesprochen, schreibt sie.

Nach Angaben von Apple ist die Technik so ausgelegt, dass es keine Fehlmeldungen wegen Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen geben kann. Die Kläger erklären aber, dass unabhängige Tests andere Ergebnisse geliefert hätten. Danach könnten die Sensoren sowohl bei kaltem Wetter als auch bei hoher Luftfeuchtigkeit ein Eindringen von Flüssigkeit melden – auch bei Werten, die im Rahmen der Apple-Vorgaben für den iPhone-Gebrauch lägen. In der Klage wird zusätzlich behauptet, dass Schweiß bei sportlichen Übungen ebenfalls eine Sensormeldung auslösen könne, wie schon früher berichtet wurde.

Die Klage gegen Apple lautet unter anderem auf Verletzung der Garantie, Betrug und unlautere Geschäftspraktiken. Gefordert wird eine nicht genannte Summe als Schadenersatz sowie eine Erstattung aller Kosten des Verfahrens. Apple wollte zu dem laufenden Rechtsstreit nicht Stellung nehmen.

ZDNet.de Redaktion

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