Die Staatsanwaltschaft von San Mateo County hat die gestrige Hausdurchsuchung bei einem Journalisten gerechtfertigt, der für Gizmodo über einen von einem Apple-Angestellten verlorenen Prototyp des iPhone 4G berichtet und das Gerät im Namen seiner Redaktion für 5000 Dollar angekauft hatte. Stephen Wagstaffe, der Chief Deputy District Attorney, sagt, man habe durchaus überlegt, ob eine solche Durchsuchung gegen das Presserecht verstoße, halte die Maßnahme aber für gesetzeskonform.
„Der mir unterstellte Staatsanwalt, der für die Angelegenheit zuständig ist, beschäftigte sich gleich als erstes mit dieser Frage, als er den Fall auf den Tisch bekam. Er und der Richter vertreten aber die Meinung, dass der Durchsuchungsbeschluss korrekt ausgestellt wurde“, so Wagstaffe gegenüber ZDNet.
Der Verlag hinter Gizmodo, Gawker Media, hält den Durchsuchungsbeschluss unter Berufung auf kalifornisches Recht für „ungültig“. Diese Ansicht vertritt auch die Electronic Frontier Foundation. Allerdings dürfte das Gesetz, das Durchsuchungen von Redaktionsräumen verbietet, nicht anwendbar sein, wenn die Journalisten selbst einer kriminellen Handlung beschuldigt werden.
Wagstaffe zufolge hätte jede Verzögerung eine Vernichtung von Beweisen bedeuten können. „Wenn man dasitzt und sich nach den Verhaltensregeln der Marquess of Queensberry [dem englischen Pendant zum ‚Knigge‘] verhält, gewinnen die bösen Jungs.“
Wagstaffe bestätigte außerdem, dass die Polizei den Finder des iPhone-Prototypen identifiziert hat. „Zunächst ist das eine Ermittlung wegen Diebstahls. Könnte sie zu mehr führen? Das kommt darauf an. Gerade deshalb möchten wir ja den Computer von Jason Chen untersuchen und eine Reihe weiterer Befragungen vornehmen.“ Die Strafverfolger haben sich freiwillig verpflichtet, den Computer vorläufig nicht auszuwerten, solange die rechtliche Lage strittig ist.
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