Infoportal haftet unter Umständen doch für rechtswidrige Beiträge Dritter

Durch Urteile zur Haftung von Foren- und Websitebetreiber in der Vergangenheit wurde die Rechtslage eigentlich geklärt. Jetzt hatte das Landgericht Hamburg jedoch über einen Sonderfall zu entscheiden.

Bei dem Kläger handelte es sich um einen ehemaligen Spieler des Bundesligaklubs FC Bayern München. Die Beklagte betrieb ein Forum, in dem User als Webreporter tätig werden konnten. Sie durchsuchten das Web nach Geschichten, um daraus dann eigene Artikel zu verfassen. Je mehr Artikel ein Webreporter beitrug, desto eher bekam er von der Beklagten eine Prämie ausgezahlt.

In dem Forum entdeckte der Kläger einen Bericht, der rechtswidrige Äußerungen enthielt. Er war der Auffassung, dass der Betreiber des Onlineforums für den unzulässigen Bericht hafte und klagte.

Die Richter des Landgerichts Hamburg gaben ihm Recht (Aktenzeichen 325 O 69/09). Sie stellten zunächst jedoch noch einmal klar, dass ein Forenbetreiber grundsätzlich erst ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes hafte. Verletze er seine Prüfungspflichten, komme eine Haftung als Mitstörer in Betracht.

Im verhandelten Fall sei die Sachlage jedoch anders. Der Forenbetreiber hafte noch vor Kenntnis des Verstoßes. Dies liege daran, dass das Portal im Wesentlichen darauf beruhe, dass Webreporter Artikel einstellen und dafür eine Prämie erhalten. So entstehe ein Leistungsaustausch, durch den sich der Betreiber des Forums die Berichte zu Eigen mache. Daher hafte er auch für die Rechtswidrigkeit.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.

ZDNet.de Redaktion

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