Obwohl der Vergleich zur Google-Buchsuche noch in der Schwebe ist, plant der Suchmaschinenriese laut einem Bericht des Wall Street Journal die Eröffnung eines digitalen Buchladens. Dort will Google Titel verkaufen, deren Vertriebsrechte es bereits hat. Die Eröffnung ist laut dem Artikel für Ende Juni oder Anfang Juli geplant. Der Name des Angebots: „Google Editions“.
Ein Google-Sprecher hat inzwischen gegenüber ZDNet bestätigt, dass der Start der Google Editions für Mitte 2010 geplant sei. Genauere Angaben wollte er nicht machen.
Das Wall Street Journal zitiert Chris Palma, Strategic Partner Development Manager, für Google Books. Laut Palma sollen die Bücher über die Google-Website verkauft werden. Dieser Schritt eröffne neue Vertriebskanäle für Verleger.
Online-Anbieter wie Amazon und Apple bekommen so einen neuen Konkurrenten. Ein Unterschied zwischen Googles Verkaufsmodell für digitale Bücher und dem von anderen Anbietern ist, dass Google-Kunden die im Online-Shop gekauften Bücher nicht herunterladen können. Google Editions werden nur im Browser lesbar sein.
Das hat ein paar Vorteile für Google. Das Unternehmen muss sich zum einen nicht mit Kopierschutzfragen herumschlagen. Zum anderen kann man den Dienst dadurch für jedes Gerät mit einem Browser anbieten. Abkommen mit E-Book-Reader-Herstellern sind unnötig.
Da die Käufer von Google Editions keine eigene Kopie der Bücher bekommen, stellt sich die Frage nach dem Preis. Ein Sprecher des Unternehmens sagte im April zu der Zeitung The New Yorker, dass die Verleger selbst die Preise für ihre Bücher festsetzen könnten. Darüber hinaus ist nichts bekannt.
Im vergangenen Jahr hatte Google angekündigt, Public-Domain-Bücher kostenlos im EPUB-Format anzubieten. Welches Format der erste Schwung der Google Editions haben wird, wurde allerdings nicht bekannt gegeben.
Zur Zeit darf Google lediglich Public-Domain-Werke und Bücher verkaufen, für die das Unternehmen Vertriebsrechte mit den jeweiligen Verlagen ausgehandelt hat. Sollte der Vergleich zur Google-Buchsuche juristisch abgesegnet werden, könnten auch urheberrechtlich geschützte Bücher dazukommen, die nicht mehr im Druck erhältlich sind. Die Rechteinhaber bekämen dann einen Anteil am Verdienst. Zur Zeit liegt der Vergleich zur Buchsuche bei einem New Yorker Gericht. Die Entscheidung des Richters wird in nächster Zeit erwartet.
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