VG Wort, VG Bild-Kunst und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben im Bundesanzeiger einen Tarif für die Urheberrechtsabgabe auf PCs veröffentlicht, wie der Bitkom mitteilt. Sie fordern für jeden Rechner mit integriertem Brenner 17,06 Euro. Für Geräte ohne Brenner sollen 15,19 Euro und für zum Einbau bestimmte, einzelne Brenner 1,88 Euro anfallen. Die Gebühren sollen rückwirkend ab Anfang 2008 gelten.
Das Oberlandesgericht München hatte erst Ende April den Weg für die nun genannten Tarife frei gemacht, nachdem der Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco), dem kleinere Computerhersteller wie Gericom, Rombus und Wortmann angehören, zunächst eine einstweilige Verfügung gegen die Durchsetzung eines Gesamttarifs erwirkt hatte. Verbindlich sind die Abgaben jedoch noch lange nicht, da der Streit zwischen den Interessenverbänden weiter andauert.
Nach Ansicht des Zitco haben ZPÜ und Verwertungsgesellschaften in einem Graubereich des rechtlich Zulässigen agiert, indem sie vor Abschluss der Gesamtverhandlungen mit dem Zitco einseitig einen PC-Tarif aufgestellt haben. Seine Mitglieder sieht der Verband vor den verbindlichen Forderungen der ZPÜ und Verwertungsgesellschaften vorerst geschützt. Zunächst seien die laufenden Verhandlungen abzuschließen und der Ausgang des anschließenden Schiedstellenverfahrens abzuwarten.
„Es ist unstrittig, dass alle PC-Anbieter für jedes verkaufte Gerät Kopierabgaben zahlen müssen“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. „Aber über die angemessene Höhe gehen die Vorstellungen zwischen den Beteiligten weit auseinander.“
Durch die Tarifveröffentlichung hat die ZPÜ aber zunächst die Voraussetzung dafür geschaffen, Forderungen gegenüber Anbietern geltend zu machen. „In welchem Umfang die ZPÜ ihren Anspruch bei den Unternehmen durchsetzen kann, ist allerdings noch offen“, erklärt Scheer. Der Bitkom ist an einem Schiedsverfahren beteiligt, in dessen Rahmen geklärt werden soll, welche Abgabenhöhe gerechtfertigt ist. Mit einem endgültigen Ergebnis ist frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen.
Aktuell haben Unternehmen zwei Möglichkeiten, sich auf die Abgabenpflicht auf PCs einzustellen: Die erste Option ist, der Tarifveröffentlichung der ZPÜ zu widersprechen. Dies kann dazu führen, dass die ZPÜ das Unternehmen verklagt. Alternativ könnte die ZPÜ auch einen Musterprozess gegen ein einzelnes Unternehmen stellvertretend für weitere widersprechende Firmen führen. Die Gefahr einer Klage ist unabhängig davon, ob ein Unternehmen einem verband angehört – und welchem.
Die zweite Option ist der Betritt zu einem Vertrag mit der ZPÜ, den der Bundesverband Computerhersteller (BCH) als Vertreter von Branchengrößen wie Acer, Fujitsu, HP, IBM, Medion, Samsung und Sony im Alleingang ausgehandelt hat. In dessen Rahmen sind für PCs mit Brenner Abgaben in Höhe von 13,65 Euro zu zahlen, für Geräte ohne Brenner 12,15 Euro. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 2008 und bis Ende 2010. Ein Beitritt ist bis zum 3. Juni möglich.
Generell wird durch die Abgaben das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Ähnliche Gebühren werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt. Die Verwertungsgesellschaften nehmen die Abgaben im Namen von Verlagen, Autoren und Künstlern ein.
Prinzipiell erhöht sich durch die gesetzlich gewollten Kopierabgaben der Verkaufspreis. Hersteller müssen die Kosten an die Verbraucher weitergeben – das ist Sinn der gesetzlichen Regelung.
Der seit Jahren schwelende Streit um Kopierabgaben auf PCs wird laut Bitkom weitergehen. „Das Urheberrecht regelt nicht klar genug, welches Niveau der Abgaben für die Verbraucher wirtschaftlich vertretbar ist“, so Scheer. Nötig sei ein Urheberrecht, das die Möglichkeiten des Internets noch besser berücksichtigt.
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