Streit um Urheberrecht: GEMA bricht Verhandlungen mit YouTube ab

Die GEMA hat ihre ein Jahr andauernden Verhandlungen mit Googles Videoportal YouTube über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzung in Deutschland abgebrochen. Zugleich fordert die Verwertungsgesellschaft gemeinsam mit acht weiteren Musikautorengesellschaften von YouTube, rund 600 seit 1. April 2009 gehostete Videos mit illegal genutzten Werken zu löschen beziehungsweise den Abruf aus Deutschland zu sperren.

Damit wollen die internationalen Verwertungsgesellschaften nach eigenen Angaben ein Zeichen setzen, dass sie die anhaltende illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke nicht akzeptieren. „Betreiber von Online-Plattformen, die mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie im Fall von YouTube Millionen an Werbeeinnahmen generieren, müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werke schaffen und damit den sogenannten Content liefern, angemessen vergütet werden“, sagt Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.

Zu den Mitgliedern des internationalen Verbunds gehören unter anderem die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC, die französische SACEM sowie die italienische SIAE. Gemeinsam repräsentiert die Allianz der Musikautorengesellschaften etwa 60 Prozent des weltweiten Musikrepertoires.

Wie die GEMA in einer Pressemitteilung erklärt, könnte der Verbund sämtliche Werke seines Repertoires von YouTube entfernen lassen. Mit Blick auf die Bedürfnisse der Nutzer und Urheber verzichte man aber auf diesen Schritt. Die Rechteinhaber seien daran interessiert, dass ihre Musik möglichst viel gehört werde – sofern sie vom Anbieter lizenziert sei.

Heker: „Die Verhandlungen mit YouTube haben leider bisher nicht zu einem akzeptablen Ergebnis geführt. Wir möchten deutlich machen, dass YouTube durchaus für die illegalen Angebote zur Verantwortung gezogen und theoretisch gezwungen werden könnte, die Inhalte zu löschen beziehungsweise den Zugriff darauf zu sperren. Das eigentliche Ziel ist jedoch, eine angemessene Vergütung der Urheber zu erreichen und dafür mit YouTube zu einer neuen Vertragsvereinbarung zu gelangen, die für beide Seiten annehmbar ist.“

ZDNet.de Redaktion

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