Die EU-Kommission hat heute wie erwartet ihren ersten Vergleichsbeschluss in einem Kartellfall gegen zehn DRAM-Speicherhersteller erlassen. Bei der Geldbuße von insgesamt 331.273.800 Euro wurden zehn Prozent Ermäßigung gewährt, weil die beschuldigten Unternehmen vorab zugegeben hatten, illegale Preisabsprachen getroffen zu haben.
Dem DRAM-Kartell gehörten Elpida, Hitachi, Hynix, Infineon, Micron Technology, Mitsubishi Electric, Nanya, NEC, Samsung Electronics und Toshiba an. Micron geht aufgrund einer Kronzeugenregelung allerdings straffrei aus, da es die Wettbewerbshüter im Jahr 2002 als erstes über die Preisabsprachen informiert hatte.
Mit Ausnahme von Infineon handelt es sich bei den beteiligten um nichteuropäische Unternehmen, die ihre Produkte allerdings im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertreiben und somit dem EU-Recht unterliegen. Laut Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verboten. Untersuchungen zu diesem Fall fanden auch in den USA statt.
Für die Festlegung der Geldbußen wurden die Verkaufszahlen der beteiligten Unternehmen im EWR sowie die außergewöhnliche Schwere und der geografische Umfang der Zuwiderhandlung berücksichtigt. Infineon muss demnach 56,7 Millionen Euro Strafe zahlen. Der größte Anteil entfällt mit 145,7 Millionen Euro auf Samsung.
Ein Infineon-Sprecher hatte im Vorfeld erklärt, dass man bereits Rückstellungen für etwaige Zahlungen gebildet habe. Die Kartellstrafe habe somit keinen negativen Einfluss auf das Jahresergebnis.
„Dieser erste Vergleichsbeschluss ist ein weiterer Meilenstein im Kampf der Kommission gegen Kartelle“, sagte der Wettbewerbskommissar und Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia. „Durch das Eingeständnis ihrer Beteiligung an einem Kartell haben die Unternehmen der Kommission ermöglicht, diese seit langem laufenden Ermittlungen abzuschließen und Ressourcen für die Untersuchung anderer Verdachtsfälle freizusetzen.“
Brüssel hatte das Vergleichsverfahren im Sommer 2008 eingeführt, um die Dauer der Ermittlungen zu verkürzen. Bekennt sich ein Unternehmen illegaler Preisabsprachen schuldig, können die europäischen Wettbewerbshüter die Strafe wie im vorliegenden Fall um ein Zehntel reduzieren.
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