Vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hatte ein Anbieter von IT-Lösungen wegen der Verletzung von Urheber- und Wettbewerbsrechten gegen einen Wettbewerber geklagt. Der Kläger entwickelte eine Software für die Reise- und Tourismusbranche, die sich im Laufe der Zeit als marktführend erwies. Der Beklagte entwickelte eine eigene Software, die in einer eigenständigen Buchungsmaske integriert und in einer unterschiedlichen Programmiersprache verfasst war.
Der Kläger war der Auffassung, dass es eine Vielzahl von Übereinstimmungen zwischen den Programmen gab. Er vertrat die Auffassung, dass die Software als Computerprogramm urheberrechtlichen Schutz genieße. Jedenfalls handle es sich um ein schutzfähiges Werk in Form einer technisch-wissenschaftlichen Darstellung. Daher forderte sie vom Wettbewerber Unterlassung.
Die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe wiesen die Klage jedoch ab (Aktenzeichen 6 U 46/09). Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Bildschirmmaske nicht als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt sei. Im verhandelten Fall handle es sich bei der Bildschirmmaske nicht um ein Computerprogramm, sondern um das Ergebnis eines Computerprogramms. Es stelle daher lediglich eine Ausdrucksform eines Programms dar, was sich daran zeige, dass eine identische Bildschirmoberfläche durch verschiedene Programme erzeugt werden könne.
Die Bildschirmmaske genieße auch keinen urheberrechtlichen Schutz, da hier nicht die grafische Gestaltung im Vordergrund stehe. Dies wäre aber für die Schutzfähigkeit unter diesem Aspekt notwendig gewesen.
Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.
OutSystems-Studie: 62 Prozent der Befragten haben Sicherheits- und Governance-Bedenken bei Softwareentwicklung mit KI-Unterstützung.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…