Die Europäische Kommission (EC) ist mit ihren Plänen für ein Datenschutzabkommen mit den USA einen Schritt weiter gekommen. Sie hat jetzt einen Entwurf erarbeitet und verabschiedet, mit dem die Kommission in Verhandlungen mit ihren amerikanischen Partnern eintreten will. Allerdings muss dieser Entwurf noch vom Europäischen Rat abgesegnet werden. Das Abkommen soll die persönlichen Daten europäischer Bürger schützen, wenn diese bei Anti-Terror-Ermittlungen oder Strafverfahren von amerikanischen Behörden angefragt werden.
Das Abkommen wird sich laut Kommission mit der Weitergabe von Passagierinformationen, Finanzdaten und Internetaufzeichnungen befassen. Die Europäische Union (EU) streitet schön länger mit den USA über die Rechtsgrundlage für die Weitergabe solcher Daten und Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre.
Erst im Februar hatte das Europäische Parlament (EP) ein vorläufiges Abkommen abgelehnt, mit dem amerikanischen Behörden Finanzinformationen über europäische Bürger hätten abrufen können. Das Abkommen war von der Europäischen Kommission befürwortet worden und hätte US-Ermittlern Zugriff auf die Daten des Bankdienstleisters Swift gegeben. Die Europaparlamentarier sahen darin allerdings eine zu große Gefahr für die Privatsphäre.
Bis ein Abkommen geschlossen ist, gilt zwischen Europa und den USA eine Rechtshilfevereinbarung, die sich an den nationalen Gesetzen der EU-Mitgliedsstaaten orientiert.
Die Europäische Kommission will mit dem jetzigen Entwurf weitere Konflikte vermeiden. Dafür hat sie eine Reihe von EU-weit einheitlichen, gesetzlich festgelegten Datenschutzprinzipien vorgelegt, die bei jeder Weitergabe von persönlichen Daten angewendet werden sollen.
Der Entwurf gibt Europäern das Recht, ihre persönlichen Daten einzusehen und sie zu korrigieren oder zu löschen, falls sie Fehler enthalten. Einzelpersonen können Verwaltungsbeschwerden oder rechtliche Schritte einleiten, egal aus welchem Land sie kommen oder wo sie ihren Wohnsitz haben. Die neuen Rechte sollen von unabhängigen, öffentlichen Stellen auf beiden Seiten des Atlantiks überwacht und durchgesetzt werden.
Zusätzlich zu diesen Prinzipien brauche man noch eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten – zum Beispiel ein Übermittlungsabkommen oder ein länderspezifisches Gesetz in jedem EU-Mitgliedsstaat, erklärte die Kommission. Würden im Rahmen eines solchen Gesetzes Daten an die USA weitergegeben, würden die Vorschriften des vorgeschlagenen Abkommens angewendet.
„Wir müssen ganz entschieden feststellen: Es wird keine Weitergabe von Daten ohne vollen Datenschutz geben“, sagte Viviane Reding,, Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft in einer Video-Botschaft zum Entwurf. „Unsere Grundrechte müssen zu jeder Zeit gewahrt bleiben. Ich möchte sicherstellen, dass ein Abkommen mit den USA einen starken Schutz bietet.“ Die Kommission will das Europarlament über die Verhandlungen mit den USA auf dem Laufenden halten.
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