Völlig unklar ist, wie die Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen gegen sexuelle Belästigung wirken soll. Offensichtlich nutzlos ist sie gegen physische Formen der Belästigung wie "Busengrabschen". Das gleiche gilt für Verbalinjurien, auch wenn sie anonym per Telefon oder E-Mail erfolgen. In diesem Fall eignet sich nämlich die bereits verabschiedete Vorratsdatenspeicherung aller Telefongespräche und E-Mails besser zur Strafverfolgung.

Die Tatsache, dass jemand bei Google, Xing oder Facebook nach einer Person gesucht hat, muss nicht auf sexuelle Belästigung oder auch nur sexuelles Interesse hindeuten. Wenn sich Personalchefs die Profile von Bewerbern in sozialen Netzwerken ansehen, wollen sie schlicht und einfach deren Eignung überprüfen.

Dasselbe gilt für Geschäftspartner und Kontakte, von denen man bei einem persönlichen Treffen eine Visitenkarte erhalten hat. Die Suche im Web dient möglicherweise dazu, die betreffende Person zur eigenen Freundes- oder Kontaktliste in einem sozialen Netzwerk hinzuzufügen.

Wenn jemand mit anonymen E-Mails über einen längeren Zeitraum sexuell belästigt wird, kann es kaum der Sache dienen, jeden unter einen Anfangsverdacht zu stellen, der nach der betreffenden Person im Internet gesucht hat.

Nahezu jeder Internetnutzer hat schon einmal aus Neugier ohne besonderen Anlass nach Arbeitskollegen, Nachbarn, alten Schulkameraden oder anderen Personen im Internet gesucht. Das Auslösen eines "Frühwarnsystems" ist dadurch nicht gerechtfertigt. Die Privatsphäre bei einer solchen Suche ist ein schützenswertes Gut.

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ZDNet.de Redaktion

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