Laut einer Mitteilung des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko) klagt die Deutsche Telekom gegen die am 5. Mai 2010 durch die Bundesnetzagentur ergangene Entgeltentscheidung zum Schaltverteilerzugang. Mit ihrer Entscheidung hatte die Agentur die Erschließung ländlicher Regionen für Breitband-Anbieter erleichtern wollen. Das darin festgelegte Entgelt hält der Breko für „in vielen Positionen großzügig bemessen“.
Antrag und Begründung der Telekom liegen noch nicht vor. Der Breko, der wiederholt scharf gegen die Telekom geschossen hat, bezeichnet das Vorgehen des ehemaligen Monopolisten als „Blockade“ und „erneuten Versuch, einen Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) am Schaltverteiler hinauszuzögern“.
In der Tat hatte die Bundesnetzagentur schon im März 2009 grundsätzlich entschieden, dass die Deutsche Telekom Konkurrenten Zugang zu Schaltverteilern gewähren muss. Im November bestätigte das Verwaltungsgericht Köln die Rechtmäßigkeit dieser Regelung, als es einen dagegen gerichteten Eilantrag der Telekom ablehnte.
Mit der Zugangsmöglichkeit an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch die Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Außerdem wird nach Ansicht der Bundesnetzagentur durch die Bündelung der DSL-Technik an einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher – insbesondere, weil dadurch die Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und aufwändige Tiefbauarbeiten entfallen.
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