Nokia muss nach der Schließung des Standorts Bochum im Sommer 2008 keine Fördermittel an den Bund zurückzahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem gestern verkündeten Urteil (Az. 16 K 5313/08) beschlossen.
Die Richter gaben damit einer Klage von Nokia gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Bonn, statt. Den angefochtenen Rückforderungsbescheid des Ministeriums über einen Betrag von rund 1,3 Millionen Euro hob das Gericht auf.
Die Fördermittel hatte der Bund 2004 für ein Forschungsprojekt des Nokia Research Center in Bochum bewilligt. Ziel des Projekts war die Weiterentwicklung von Handys zu mobilen Multimedia-Lösungen.
Die Rückforderung begründete das Ministerium damit, dass Teile der Forschungsergebnisse nach Abschluss der Projektphase mehrere Jahre in Bochum hätten verwertet werden müssen. Langfristiges Ziel sei es gewesen, den Standort Bochum zu stärken. Mit der Schließung des Bochumer Werks sei der Förderungszweck verfehlt worden.
Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht: Nokia habe die erhaltenen Fördergelder nicht zweckwidrig verwendet, urteilten die Kölner Richter. Denn aus dem Förderbescheid aus dem Jahr 2004 sei weder zu entnehmen noch abzuleiten, dass Nokia verpflichtet gewesen sei, den Standort Bochum über den Sommer 2008 hinaus zu erhalten.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann der Bund binnen eines Monats Berufung einlegen. Der Fall würde dann vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster nochmals verhandelt.
Auch die NRW-Landesregierung hatte nach Ankündigung der Standortschließung in Bochum Fördergelder zurückgefordert. Ursprünglich sollte Nokia 60 Millionen Euro Entschädigung zahlen, was der finnische Handyhersteller aber ablehnte. Schließlich einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich.
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