Der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, hat bei allen acht Staatsanwaltschaften des Bundeslands Strafantrag gegen Google gestellt. Er begründet diesen Schritt damit, dass der Internetkonzern mit seinen Street-View-Fahrzeugen WLAN-Daten rheinland-pfälzischer Bürger rechtswidrig erfasst habe. Beispielsweise seien Informationen gespeichert worden, die erkennen lassen, welche Internetdienste mit welchen Inhalten genutzt wurden.
Google selbst hat inzwischen eingeräumt, bei seinen weltweiten Street-View-Fahrten versehentlich auch Datenfragmente aus ungesicherten Funknetzen gesammelt zu haben. Die Datenmenge umfasse insgesamt 600 GByte aus mehr als 30 Ländern. In Rheinland-Pfalz wurden die Kartografierungsfahrten zwischen 2008 und 2010 durchgeführt.
Nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten hat Google mit dem WLAN-Scanning in allen Städten und vielen Gemeinden von Rheinland-Pfalz Straftaten begangen. Es verstoße gegen § 44 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes, § 202 b des Strafgesetzbuchs und § 148 Absatz 1 in Verbindung mit § 89 des Telekommunikationsgesetzes. Das Strafgesetzbuch sieht beispielsweise für das „Abfangen von Daten“ eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
„Auch wenn Google seit dem 6. Mai 2010 diese Datenerhebung gestoppt hat, sind die begangenen Rechtsverstöße als erheblich zu bezeichnen und deshalb auch zu ahnden“, so Wagner in einer Mitteilung. Sein Hamburger Kollege Johannes Caspar habe die Rechtslage ähnlich beurteilt und in Hamburg ebenfalls Strafantrag gestellt. Ermittlungen gegen Google laufen dort seit Mitte Mai.
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