EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hat einen Bericht (PDF) zum Einsatz von Nacktscannern auf Flughäfen vorgestellt. Darin skizziert die Kommission die rechtlichen Möglichkeiten der EU, einheitliche Regelungen und rechtliche Standards zu gewährleisten. Derzeit fällt der Einsatz von Nacktscannern in den Hoheitsbereich der Mitgliedsstaaten.
Mindestens fünf EU-Staaten – etwa Großbritannien und die Niederlande – setzen die Nacktscanner bereits ein. Die Kommission geht davon aus, dass die Geräte die Sicherheit auf Flughäfen verbessern können. Bezüglich einer Verletzung der Privatsphäre müsse gewährleistet sein, dass Bilder nicht gespeichert, kopiert oder übertragen werden sowie vor unerlaubtem Zugriff geschützt sind. Ministerrat und Parlament sollen nun dazu Stellung nehmen.
Einer repräsentativen Forsa-Umfrage zufolge sind 67 Prozent der Deutschen überzeugt, dass Nacktscanner auf Flughäfen für mehr Sicherheit sorgen. Drei Viertel begrüßen den Einsatz, wenn die Durchleuchteten nur schemenhaft zu erkennen sind. Hauptkritikpunkte der Befragten waren ein „ungutes Gefühl“ (54 Prozent), Verletzung der Intimsphäre (51 Prozent), mangelndes Technikverständnis (44 Prozent), Angst vor einer Verbreitung der Bilder im Internet (41 Prozent) sowie vor der Strahlung (33 Prozent).
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