Andrew Auernheimer, Mitglied der Hackergruppe Goatse Security, ist nach Auskunft von Behörden gegen Zahlung einer Kaution von 3160 Dollar am Donnerstag aus dem Gefängnis im US-Bundesstaat Arkansas entlassen worden. Dort saß er seit Anfang der Woche wegen Drogenbesitzes ein.
Ermittler des FBI hatten in seiner Wohnung ein Gramm Kokain, eine Ecstasy-Pille, 19 LSD-Tabletten und Medikamente mit dem Wirkstoff Oxycodon gefunden, die dem US-Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Das FBI teilte nicht mit, ob die Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einer Datenpanne des US-Mobilfunkproviders AT&T stand.
Auernheimer, der sich selbst „Escher“ beziehungsweise „Weev“ nennt, ist nach Auskunft einer der Hackergruppe nahestehenden Quelle der Sprecher von Goatse Security. Er sei weder der Entdecker der Schwachstelle in der AT&T-Website, noch habe er das Programm geschrieben, mit dem sich Goatse Zugang zu 114.000 E-Mail-Adressen von iPad-Besitzern verschafft habe.
AT&T hatte Goatse Security wegen der Veröffentlichung der Schwachstelle kritisiert. In einem Interview mit ZDNet verteidigte Auernheimer vor seiner Verhaftung das Vorgehen der Gruppe. Man habe sichergestellt, dass der Fehler behoben sei, bevor man mit Details an die Öffentlichkeit gegangen sei.
Auernheimer ist auch in Hackerkreisen nicht unumstritten. So soll der heute 24-Jährige laut einem Bericht des früheren Washington-Post-Reporters Brian Krebs 2006 bei einer Präsentation eines angeblichen Firefox-Fehlers auf der Hackerkonferenz ToorCon unter Drogen gestanden haben. Die Firefox-Lücke entpuppte sich später als schlechter Scherz.
Andere Vertreter der Hacker-Community werfen ihm rassistische Ansichten vor. In einem Interview mit ZDNet sagte er, er sei kein Antisemit. Er widersprach auch einem 2008 von der New York Times veröffentlichten Bericht über die Hackerszene und darin genannten Äußerungen über seine Person. Allerdings gab er zu, ein Internet-Troll zu sein.
Am 16. Juli 2010 muss Auernheimer erneut vor Gericht erscheinen. Dann findet eine Anhörung zu der Anklage wegen illegalen Drogenbesitzes statt.
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