Einseitige Vertragsänderung durch Mobilfunkanbieter per SMS ist unzulässig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hatte das Vorgehen von E-Plus beanstandet. Der Mobilfunkanbieter hatte seine Prepaid-Kunden lediglich per SMS darauf aufmerksam gemacht, dass sich der Inhalt ihres Vertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt ändern werde.

Der genaue Wortlaut der SMS war folgender: „Vertragsänderung. E-Plus führt zum 01.09.2009 für Prepaid-Karten, die mindestens zwei Monate nicht aktiv genutzt wurden, einen Mindestumsatz in Höhe von 1 Euro pro Monat ein. Sobald Sie diese Karte wieder aktiv nutzen – das heißt telefonieren oder SMS versenden -, entfällt der Mindestumsatz im nächsten Monat. Sie haben die Möglichkeit von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Richten Sie dieses Anliegen bitte schriftlich an … Andernfalls gilt die Vertragsänderung als angenommen.“

Ein Vorbehalt zur einseitigen Änderung des Vertrages wurde zwischen den Kunden und dem Mobilfunkanbieter im Vorfeld nicht vereinbart. Dies hielt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. für rechtswidrig, weil die Kunden einseitig unangemessen beeinträchtigt würden. Der Verband klagte daher dagegen.

Die Richter des Landgerichts Potsdam gaben den Verbraucherschützern Recht (Aktenzeichen 2 O 328/09). Sie erklärten, dass die Kunden durch die Formulierung der SMS den Eindruck gewinnen würden, dass E-Plus zu den Konditionsanpassungen auch berechtigt sei, obwohl die Kunden ihre Zustimmung gar nicht erteilt hätten.

Die Parteien hätten zuvor auch keinen Vorbehalt zur einseitigen Vertragsänderung vereinbart. Auch werde eine Möglichkeit, der Änderung der AGB und des Vertrages zu widersprechen, gar nicht erwähnt, so dass der Kunde vollkommen überrumpelt werde. Diese SMS benachteilige die Kunden daher einseitig und in unangemessener Weise.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

4 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

4 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago