Apple hat seine Datenschutzrichtlinie aktualisiert. In diesem Zusammenhang weist das Unternehmen darauf hin, dass es den aktuellen Aufenthaltsort des Anwenders an Drittanbieter weitergibt, falls der Nutzer standortbezogene Dienste dieses Anbieters verwendet. Die Los Angeles Times publizierte daraufhin einen Bericht, in dem vor Datenschutzverletzungen gewarnt wird.
Die Apple-Formulierung in den Datenschutzrichtlinien lautet: „Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, dürfen Apple und seine Partner sowie Lizenznehmer präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geographischen Standorts Ihres Apple-Computers oder -Geräts. Die Standortdaten werden in anonymisierter Weise erhoben, wodurch Sie nicht persönlich identifiziert werden. Die Daten werden von Apple sowie Partnern und Lizenznehmern verwendet, um Ihnen standortbezogene Produkte und Dienste anzubieten und diese zu verbessern. Wir geben beispielsweise Ihren geographischen Standort an Anwendungsdienstleister weiter, wenn Sie deren Standortdienste auswählen. Manche von Apple angebotene standortbezogene Dienste, etwa die MobileMe-Funktion ‚Mein iPhone Suchen‘, benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um zu funktionieren.“
Ein entscheidender Passus ist, dass die weitergegebenen Standortdaten nicht personenbezogen sind. Sie enthalten also keine Angaben zum Anwender. Die Los Angeles Times weist aber darauf hin, dass man mittels einer Analyse des Verhaltens sehr wohl einen bestimmten Anwender identifizieren könne. Durch eine spezielle Einstellung könne man zwar die Weitergabe von Standortdaten an Applikationen und Web-Dienste verhindern, unklar sei aber, was Apple selbst mit den Daten anfange und ob sie beispielsweise für Werbezwecke genutzt werden. Auf eine Nachfrage von ZDNet bei Apple, welche „Partner und Lizenznehmer“ Daten sammeln dürfen und was genau bei der Weitergabe der Daten passiert, gab es bislang noch keine Antwort.
Anfang des Monats hatte sich Apple-CEO Steve Jobs in einem Interview zu standortbezogenen Daten und dem Schutz der Privatsphäre geäußert. Laut Jobs sollten die Kunden immer explizit zustimmen, bevor sie ihre Standortinformationen weitergeben.
„Wir machen uns Sorgen über die Lokalisierung mittels Telefonen“, sagte Jobs damals. „Wir haben eine ganze Reihe von Applikationen abgelehnt, die Ihre persönlichen Daten abgreifen und diese in einer Cloud horten wollen. Hier im Silicon Valley halten uns viele Leute für altmodisch, was dieses Thema angeht. Vielleicht sind wir das tatsächlich.“
„Privatsphäre heißt, dass die Menschen klipp und klar wissen, auf was sie sich einlassen“, so Jobs weiter. „Einige Menschen wollen tatsächlich noch mehr Daten weitergeben. Frag sie danach. Frag sie jedes Mal. Lass sie dabei ganz genau wissen, was Du mit ihren Daten machst.“
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…