Die Osnabrücker Scheinfirma „Grevenreuth AG“ hat eine Reihe von E-Mails verschickt, in denen sie den Empfängern diverse Urheberrechtsverletzungen vorwirft. Das teilt die Verbraucherzentrale Hessen mit.
Der Mandant Universal Music habe festgestellt, dass über die IP-Adresse des Adressaten „häufig urheberrechtlich geschütztes Material in Form von Musik heruntergeladen“ worden sei, heißt es in der E-Mail der Grevenreuth AG. Um weitere Schritte zu vermeiden, sollen die Empfänger 50 Euro an Mahngebühren zahlen – per Paysafecard.
Gedroht wird mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten, einer etwaigen Zwangsvollstreckung sowie Eintragung in Schuldnerverzeichnisse und dem Verlust der Kreditwürdigkeit. Sogar von einer hohen Geld- oder Gefängnisstrafe ist die Rede. Dabei lautet der Begrüßungstext der E-Mail „Sehr geehrte Damen und Herren“.
Die Verbraucherschützer warnen jedoch davor, Urheberrechtsverletzungen auf die leichte Schulter zu nehmen. Flattert ein Brief vom Anwalt ins Haus, muss der Empfänger unverzüglich reagieren. Die Fristen seien oft sehr knapp gesetzt, häufig gehe es zudem um hohe Streitwerte.
Ein seriöses Anwaltsschreiben legt detailliert dar, wann welcher Titel heruntergeladen wurde. Über die IP-Adresse weist der Anwalt nach, dass die Urheberrechtsverletzung vom Rechner des Nutzers aus begangen wurde. Oft liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei.
Der Name der Osnabrücker Scheinfirma erinnert an Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, der im Februar Selbstmord begangen hat. 2008 war der Jurist vom Landgericht Berlin in zweiter Instanz zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Seine Revision hatte das Kammergericht im Februar 2009 abgelehnt.
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