Supreme Court verärgert Gegner von Softwarepatenten

Gegner von Softwarepatenten sind enttäuscht vom Supreme Court of the United States, der im Fall Bilski keine klare Stellung bezogen hat. Zwar entschied das Höchstgericht gegen die Kläger Bernard L. Bilski und Rand A. Warsaw, die ein Geschäftsmodell für Hedging Investment patentieren lassen wollten, äußerte sich jedoch nicht zu den Bedingungen eines „patentierbaren Prozesses“.

Richter Anthony Kennedy begründete seine Entscheidung (PDF) damit, dass abstrakte Ideen nicht patentierbar seien. Das Gericht müsse daher nicht näher definieren, worin ein „patentierbarer Prozess“ bestehe. Eine derartige Definition limitiere die Möglichkeiten, ein Patent anzumelden, und erzeuge Unsicherheit hinsichtlich der Patentierbarkeit von Software.

Gleichzeitig betonte Kennedy, dass Geschäftsmethoden sehr wohl patentierbar seien, sofern sie den sogenannten „Machine-or-Transformation-Test“ bestünden. Demzufolge muss das Modell einer Maschine oder einem Apparat zugeordnet werden oder die Transformation eines Artikels bedingen.

Daniel Ravicher, Leiter der Rechtsabteilung des Software Freedom Law Center, zeigte sich enttäuscht: „Die Abweisung von Bilskis Klage beseitigt ein Symptom, nicht die Ursache des Problems: Gedanken und Gedankenprozesse sind nicht patentierbar.“ Das Gericht habe versäumt, hier ein deutliches Zeichen zu setzen.

Auch der deutsche Softwarepatent-Gegner Florian Müller meldete sich in seinem Blog zu Wort. „Auf einer Skala der Möglichkeiten, seine Entscheidung zu begründen, hat der Supreme Court die liberalste gewählt. Er schafft weder ein einziges bestehendes Softwarepatent ab, noch hebt er die Messlatte für zukünftige Anträge.“

Die Entscheidung des höchsten amerikanischen Gerichts folgt einer ähnlichen Argumentation wie ein kürzlich ergangener Beschluss des BGH. Demzufolge ist die für ein Patent erforderliche „Technizität“ bereits erreicht, wenn ein Programm so abgeändert wird, dass es auf die technischen Gegebenheiten in einem Unternehmen Rücksicht nimmt.

Ausgangspunkt war ein Streit zwischen Siemens und dem Deutschen Patent- und Markenamt gewesen. Siemens wollte ein „Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente“ patentieren lassen. Das Patentamt hatte den Antrag jedoch zurückgewiesen – wegen „Fehlens einer erfinderischen Tätigkeit“.

HIGHLIGHT

ZDNet.de für mobile Geräte: m.zdnet.de

ZDNet.de steht nun auch in einer für mobile Geräte optimierten Version zur Verfügung. Unter m.zdnet.de finden Sie Nachrichten, Blogs und Testberichte.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

SmokeBuster bekämpft SmokeLoader

Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.

28 Minuten ago

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

16 Stunden ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

20 Stunden ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

21 Stunden ago

Lags beim Online-Gaming? DSL-Vergleich und andere Tipps schaffen Abhilfe

Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…

22 Stunden ago

GenKI-Fortbildung immer noch Mangelware

Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…

22 Stunden ago