Seit 1. Juli ist die nächste Runde der EU-Roamingverordnung in Kraft. Sie sieht eine Deckelung der Handy-Datentarife im EU-Ausland von 50 Euro plus Mehrwertsteuer vor. In Deutschland sind das 59,50 Euro.
Die Provider sind nun dazu verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, wenn er 80 Prozent der Kosten ausgeschöpft hat. Ist die Obergrenze erreicht, muss der Betreiber die Internetverbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er den Service weiterhin nutzen will.
Auch Handygespräche ins Ausland sind seit 1. Juli billiger: Sie kosten maximal 46 statt zuvor 51 Cent pro Minute. Der Preis für SMS beläuft sich weiterhin auf 13 Cent.
Der Europäische Gerichtshof hatte Anfang Juni die sogenannte Roamingverordnung in ihrer jetzigen Form für rechtens erklärt. Eine Obergrenze für Telefonentgelte innerhalb der EU sei erforderlich, hieß es vonseiten der Richter. Mit seiner Entscheidung wies der EuGH eine Klage der Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica O2, T-Mobile und Orange ab.
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