Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat ein Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Das Social Network speichere dauerhaft Daten von Nicht-Mitgliedern und nutze sie ohne ihr Einverständnis zur Vermarktung. Die Betreiber des Portals können bis zum 11. August zu den Vorwüfen Stellung nehmen.
Wer etwa Facebooks iPhone-App nutzt, kann alle im Adressbuch gespeicherten Kontakte automatisch in sein Konto einfließen lassen. Wer einen neuen Account anlegt, kann Facebook sein E-Mail-Konto durchsuchen lassen, um Freunde zu finden, die bereits registriert sind. In beiden Fällen werden auch Daten von Nicht-Mitgliedern gespeichert.
„Wir halten das Speichern von Daten Dritter in diesem Zusammenhang für datenschutzrechtlich unzulässig“, sagt Caspar. Zwar verfügten auch andere Soziale Netze über ähnliche Freunde-Suchmethoden, diese speicherten die Daten aber nicht dauerhaft.
Viele Bürger seien besorgt, dass Facebook über ihre Adressen verfüge und Kenntnis über ihre persönlichen Beziehungen habe. „Die Kontaktvorschläge, die Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreitet, geben durchaus Anlass zu der Vermutung, dass die aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von Nicht-Nutzern dienen“, sagt Caspar. Bei mehreren Millionen Anwendern allein in Deutschland sei dies eine beunruhigende Vorstellung.
Zudem kritisiert der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, dass Facebook den aus dem E-Mail-Adressbuch hochgeladenen Kontakten eine Standardnachricht schickt. „Eine Zurechnung der Einladung zum Nutzer, von dem die Adressen stammen, ist daher zweifelhaft, und möglicherweise liegt dadurch bereits eine unzulässige Drittwerbung vor.“
In Kanada haben derweil rund 200 Facebook-Nutzer eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht, wie der Spiegel berichtet. Der Vorwurf: Facebook gestalte seine Datenschutzrichtlinien absichtlich oder fahrlässig in einer Weise, „um Nutzer dazu zu verführen, ihre persönlichen Informationen und ihre Intimsphäre weitreichenden Risiken auszusetzen“. Dafür fordern die Kläger unter anderem einen Ausgleich in Höhe der Summe, die das Unternehmen mit den Informationen von Nutzern erwirtschaftet hat.
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