Mehr als 12.000 Bundesbürger haben sich nach Angaben des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schon an der vom Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) vorbereiteten Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 beteiligt. Noch bis zum 12. Juli 2010 können Interessierte von einer eigens eingerichteten Website eine vorausgefüllte Vollmacht herunterladen und sie unterschrieben zurücksenden. Die vom FoeBud beauftragte Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak wird die Beschwerde mit allen Unterstützerunterschriften am 16. Juli beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen.
Mit der Beschwerde wollen die Bürgerrechtler erreichen, dass die vom Bundestag im Jahr 2009 beschlossene Volkszählung ausgesetzt wird. Sie halten den Zensus für verfassungswidrig, da er maßgeblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreife.
„Eine besondere Gefahr sehe ich darin, dass die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung 2011 durch eine eindeutige Personenkennziffer bis zu vier Jahre oder gar länger möglich sein wird“, sagt Dworschak. Eine solche Ordnungsnummer habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten.
Mit der Volkszählung 2011 würden die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet, teilte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit. Die abzufragenden Informationen stammten unter anderem von Meldebehörden, den Liegenschaftskatastern, der Bundesagentur für Arbeit sowie aus „allgemein zugänglichen Quellen“.
Außerdem soll bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet werden. Aus verschiedenen Datenbanken, angereichert mit den Informationen einer „Zwangsbefragung“, entstünde so über jeden ein Persönlichkeitsprofil an zentraler Stelle, so die Bürgerrechtler. Auf der Website www.zensus11.de informieren die Aktivisten über die Verfassungsbeschwerde.
Den Prozess gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht haben die Kläger nur formal gewonnen. Der Gesetzgeber darf die Daten trotzdem erheben lassen. Der Datenschutz wurde um über 25 Jahre zurückgeworfen.
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