Der Deutsche Bundestag hat sich am Donnerstagabend hinter das umstrittene Swift-Abkommen (PDF) der EU gestellt. Es regelt die Weitergabe von europäischen Finanzdaten an die USA zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Innereuropäische Zahlungen sind nicht betroffen. Die Vereinbarung tritt am 1. August in Kraft.
In einem Entschließungsantrag (PDF) bescheinigt die Bundesregierung der überarbeiteten Fassung „deutliche Verbesserungen zum Daten- und Rechtsschutz“. Auch Deutschland könne es sich nicht leisten, auf Erkenntnisse aus dem amerikanischen Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) zu verzichten.
Der EU sei es gelungen, eine beachtliche Anzahl der Mandatsvorgaben umzusetzen. Das am 28. Juni unterzeichnete Swift-Abkommen sei ein „respektables Verhandlungsergebnis“. Verbesserungen habe es unter anderem bei der Zweckbindung auf Terrorismusbekämpfung, den effektiven Missbrauchsvorkehrungen sowie bei den Tatbestandsvoraussetzungen für die Datennutzung gegeben.
Eine erste Fassung (PDF) war Ende November 2009 von den EU-Innenministern genehmigt, im Februar 2010 aber vom Europäischen Parlament wegen Datenschutzbedenken gekippt worden. Gestern stimmte das EU-Parlament der überarbeiteten Version der Vereinbarung zu. Die Interessengemeinschaft European Digital Rights (EDRi) hat FAQ verfasst, die die Unterschiede zwischen den Fassungen herausarbeiten.
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