Paul D. Ceglia aus Wellsville im US-Bundesstaat New York hat gegen Facebook Klage eingereicht. Er behauptet, er habe 2003 einen Vertrag mit Facebook-Gründer Mark Zuckerberg zur Gestaltung und Entwicklung einer Website abgeschlossen, die sich später zum weltweit führenden Social Network entwickelte. Für die Programmierung der Website soll Ceglia Zuckerberg einen Anteil von 50 Prozent am fertigen Produkt und die Zahlung eines Honorars von 1000 Dollar zugesagt haben.
Der Ende Juni beim Obersten Gericht in Allegany County, New York, eingereichten Klageschrift zufolge hat Zuckerberg im Rahmen der Vereinbarung zugestimmt, dass Ceglia für jeden Tag nach dem 1. Januar 2004, an dem die Website nicht betriebsbereit ist, einen zusätzlichen Anteil von einem Prozent erhält. Bis zum Launch der Facebook-Seite am 4. Februar 2004 soll sich Ceglias Anteil an Facebook somit auf 84 Prozent erhöht haben.
Richter Thomas Brown erließ Anfang Juli eine einstweilige Verfügung, die es Facebook untersagt, Vermögenswerte zu übertragen. Zuvor hatte das Unternehmen eine Abweisung der Klage beantragt.
Facebook hält die Ansprüche Ceglias für unbegründet. „Wir glauben, dass die Klage vollkommen unseriös ist und wir werden sie mit allen Mitteln bekämpfen“, sagte Firmensprecher Barry Schnitt.
Das Soziale Netz hat weltweit fast 500 Millionen Mitglieder. Sein Wert wird auf 6,5 Milliarden Dollar geschätzt, nachdem Digital Sky Technologies 2009 200 Millionen Dollar investiert hatte. Zuckerbergs Vermögen belief sich Anfang des Jahres laut Forbes Magazine auf 4 Milliarden Dollar.
Ceglia muss sich derzeit selbst vor Gericht verantworten. Seit 2009 läuft ein Verfahren gegen seine Firma Allegany Pellets, einen Anbieter von Holzpellets. Gemeinsam mit seiner Frau Iasia soll er Kunden betrogen haben, indem er Aufträge im Wert von 200.000 Dollar angenommen, aber nicht erfüllt hat.
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