Personensuchmaschine darf öffentlich verfügbare Fotos verbreiten

Eine Frau hatte ein Bild auf der Webseite eines Dritten eingestellt. Die Personensuchmaschine „123people.de“ bildete das Foto in den Suchergebnissen ab. Dagegen ging die Frau vor. Sie sah dadurch ihr Recht am eigenen Bild verletzt. Die Klägerin verlangte eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der vorgerichtlich entstanden Kosten.

Die Richter des Landgerichts Hamburg wiesen die Klage ab (Aktenzeichen 325 O 448/09). Sie begründeten dies damit, dass das streitgegenständliche Bild der Klägerin im Internet frei zugänglich und vor allem mit der Einwilligung der Klägerin eingestellt worden sei.

Das Foto war nicht durch irgendeine Sperrmaßnahme dem Zugriff Dritter entzogen, so dass es für jedermann frei verfügbar gewesen sei. Dieses Verhalten spreche dafür, dass die Klägerin zumindest stillschweigend in eine Nutzung – wie sie durch „123people.de“ geschehen sei – eingewilligt habe.

Auch die Tatsache, dass die Website, über die das Foto abrufbar war, für Suchmaschinen optimiert ist, spreche dafür, dass die Klägerin mit dem Zugriff Dritter auf ihre Daten einverstanden sei. Schließlich speichere „123people“ weder dauerhaft noch vorübergehend. Die Personensuchmaschine verlinke lediglich. Werde das Bild also von der Website des Dritten entfernt, habe auch „123people.de“ keinen Zugriff mehr darauf.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

4 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

4 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

4 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

6 Tagen ago