Jutta Gelbrich von der Verbraucherzentrale Hessen und der hessische Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister verlangen einen wirksameren Schutz vor illegalen Werbeanrufen. Sie haben Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner aufgefordert, sich für schärfere Regeln einzusetzen. Die Verbraucherschützer wollen unter anderem erreichen (PDF), dass am Telefon geschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.
Gelbrich und Weinmeister haben in Frankfurt die Zwischenergebnisse (PDF) einer bundesweiten Umfrage zu verbotenen Werbeanrufen vorgestellt. Sie soll zeigen, wie wirksam die im August 2009 in Kraft getretenen Vorschriften sind.
Für die Studie wurden 40.754 Bürger befragt, die sich vom 22. März bis zum 30. Juni online, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei den deutschen Verbraucherzentralen beschwert hatten. 79,3 Prozent gaben an, Werbeanrufen nie zugestimmt zu haben. 32,2 Prozent wurde telefonisch ein Vertrag untergeschoben; knapp ein Fünftel sollte eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen. Zwei Drittel der Anrufer warben für Gewinnspiele und Lotterien.
Seit vergangenem Jahr müssen Firmen Bußgelder bis zu 50.000 Euro zahlen, wenn sie Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anrufen. Auch dürfen werbende Unternehmen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken; bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 10.000 Euro. In über 9000 Fällen (22,1 Prozent) hatten sich der Umfrage zufolge Firmen nicht an dieses Verbot gehalten.
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