Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat wie angekündigt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen die für 2011 geplante Volkszählung eingelegt. Verfasserin ist die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak. Zusammen mit der Beschwerdeschrift übergaben die Bürgerrechtler eine Unterschriftenliste, mit der über 13.000 Menschen die Beschwerde namentlich unterstützen.
Der AK Vorrat sieht das Zensusgesetz, das der Volkszählung 2011 zugrunde liegt, in Teilen als verfassungswidrig an. Es gebe große Probleme bei Datenschutz und -sicherheit, sagte Dworschak. Die gesammelten Daten seien mittels Personenkennziffer einem Menschen eindeutig zuordenbar.
Für die Volkszählung 2011 sollen die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen in einer Datenbank gesammelt und ausgewertet werden. Die Erhebung ist nicht anonym; Name und Anschrift werden – wie der Rest der gesammelten Daten – vier Jahre lang gespeichert.
Für die EU-weite Volkszählung wird bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung dazu verpflichtet, zusätzlich Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten. Die Regierung stellt auch Fragen, die die EU nicht vorschreibt – etwa nach der Religionszugehörigkeit.
Die Kampagne gegen die Volkszählung 2011 ist eine Initiative des Arbeitskreises Zensus, der unter dem Dach des AK Vorrat gegründet wurde. Die Initiative wird von weiteren Organisationen unterstützt. Dazu gehören etwa das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) und der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (Foebud), der eine Online-Petition lancierte. 13.084 Menschen haben die Verfassungsbeschwerde auf diese Weise mit ihrer Unterschrift unterstützt.
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