Die Deutsche Post hat eine FAQ zu den AGB ihres E-Postbriefs veröffentlicht. Offenbar besteht in mindestens vier Punkten „zusätzlicher Informationsbedarf“.
Wie also sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen? „In unseren AGB fordern wir Sie unverbindlich dazu auf, mindestens einmal werktäglich Ihr Nutzerkonto zu kontrollieren. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie zum täglichen Check des E-Postbrief-Postfachs verpflichtet sind“, heißt es in den FAQ. In den AGB ist von „unverbindlich“ allerdings keine Rede. Die Regelung diene dazu, eine rechtliche „Analogie zum klassischen Hausbriefkasten“ herzustellen – auch bei Papierbriefen beginnen Fristen zu laufen, wenn der Empfänger darüber keine Kenntnis hat, weil er etwa im Urlaub ist.
Gleichfalls gibt es beim Löschen und der Weitergabe von Daten an Dritte sowie dem Briefgeheimnis offensichtlich Erklärungsbedarf. „Wir als Deutsche Post wahren das Briefgeheimnis“, heißt es in den FAQ. „Die Daten, die uns anvertraut werden – egal ob physisch oder digital -, sind gegen den Zugriff von Unbefugten geschützt.“ Alle Inhalte würden verschlüsselt abgelegt. Es sei daher auch Systemadministratoren nicht möglich, diese einzusehen.
Die Reaktion der Post folgt der kürzlich geäußerten Kritik der Stiftung Warentest auf dem Fuß. Diese hatte den E-Postbrief als zu umständlich, zu unsicher und zu teuer bezeichnet. Besondere Kritik übte die Stiftung Warentest daran, dass der E-Postbrief nicht durchgängig verschlüsselt transportiert wird, sondern nur vom Anwender zum E-Postbrief-System sowie vom E-Postbrief-System bis zum Empfänger.
Das Datenleck betrifft den Kreditvergleich. Unbefugte haben zwischenzeitlich Zugriff auf die Kreditvergleiche anderer Kunden.
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