Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einer Klage der EU-Kommission (PDF) gegen die Republik Österreich stattgegeben. Dem Urteil (C-189/09) zufolge hat Österreich gegen EU-Recht verstoßen, weil es die für die Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung erforderlichen Gesetze nicht erlassen hat. Setzt Österreich die Richtlinie auch jetzt nicht um, drohen in einem neuerlichen Verfahren Strafzahlungen in Millionenhöhe.
Sie habe „vollstes Verständnis dafür, dass sich viele die Nicht-Umsetzung der Richtlinie wünschen“, erklärte Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) in einer schriftlichen Stellungnahme, wie die Tageszeitung Der Standard berichtet. Trotzdem müsse Österreich vorbereitet sein, um Strafzahlungen zu vermeiden. Deshalb habe sie ihren Teil der Umsetzung abgeschlossen, sagte Bures. Ein Ergebnis der von der EU-Kommission veranlassten Richtlinienüberprüfung solle bis Mitte September vorliegen.
Die Umsetzungsfrist war bereits am 15. September 2007 abgelaufen. Die Richtlinie sah jedoch die Möglichkeit vor, ihre Anwendung bis zum 15. März 2009 aufzuschieben. Dafür wäre jedoch eine offizielle Mitteilung an den Rat notwendig gewesen. Die Kommission reichte am 28. Mai 2009 routinemäßig Klage ein.
Seit 15. März 2006 sind alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Telefon- und Internetdaten sowie Handystandort- und Mailkommunikationsdaten zwischen 6 und 24 Monate auf Vorrat zu speichern. Die Datensammlung soll die Fahndung nach Terroristen und Schwerverbrechern erleichtern. In der Runde der EU-Justizminister hatten nur Irland und die Slowakei gegen die Richtlinie gestimmt.
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