Das Landgericht Hamburg hat es Microsoft untersagt, Kunden, die ihre gebrauchten Softwarelizenzen veräußern wollen, mit Anschreiben zu verunsichern (Aktenzeichen 315 O 266/09). Das hat die vor dem Gericht gegen Microsoft klagende Preo Software AG mitgeteilt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Microsoft kann also noch Berufung einlegen.
Microsoft hatte wiederholt Kunden angeschrieben und Übertragungen gebrauchter Software durch den Gebrauchtsoftwarehändler im Nachhinein in Frage gestellt. Dadurch fühlte sich die Preo AG in ihrem Geschäft gestört.
„Gerade Microsoft verlangt permanent und lautstark nach transparenten Lizenzübertragungen. Preo legt die Rechteketten immer komplett offen und informiert die Hersteller über die Transferdetails. Dies nutzt Microsoft jedoch zunehmend aus, um den Übertragungsprozess nachhaltig zu stören“, sagte Preo-Vorstand Boris Vöge. Nachdem er sich mit dem Softarekonzern nicht einigen hatte können, reichte der Händler im Herbst 2009 beim Landgericht Hamburg gegen Microsoft Irland – wo die Vorgänge bearbeitet werden – Klage wegen Wettbewerbsbehinderung ein.
Das Landgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Zurückweisung der Transferanzeigen durch Microsoft unlauter ist. „Allein die Verwendung veralteter Transferformulare oder die Streichung von Passagen in den aktuellen Transferformularen rechtfertigen eine Zurückweisung der Bearbeitung der Anträge noch nicht.“ Microsoft habe mit seinen Anschreiben den „Eindruck erweckt, die Übertragung der Computerprogramme sei durch die Klägerin nicht wirksam beziehungsweise nicht ordnungsgemäß vorgenommen worden.“
Auf Anfrage von ZDNet verweist Microsoft allerdings auf eine weitere Passage der Urteilsbegründung: Das Gericht hat zwar entschieden, dass formale Fehler nicht genügen, um eine Lizenzübertragung zu verweigern; es wurde allerdings nicht überprüft, ob Microsoft zurecht inhaltliche Mängel an Preos Transferanzeigen kritisiert hat.
„Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil die Basis für eine reibungslosere Bearbeitung der Transfers bei Microsoft bilden wird“, so Boris Vöge. Klarheit zum Handel mit Software aus zweiter Hand wird der Bundesgerichtshof mit seinem für Ende September angekündigten Urteil im Streit zwischen Usedsoft und Oracle bringen.
Die Gebrauchtsoftwarehändler teilen sich in zwei Lager: Das eine geht davon aus, dass auch Volumenlizenzen durch Vermittler ohne Zustimmung des Softwareanbieters neu zusammengestellt und weiterverkauft werden dürfen. Das andere Lager respektiert die Forderung der Hersteller danach, über Softwareübertragungen informiert zu werden. Die Preo Software AG zählt zu letzterem. In der Vergangenheit hatte Microsoft diesen Ansatz unterstützt.
Interviews mit Marktteilnehmern und Juristen zum Handel mit gebrauchter Software.
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