Das umstrittene Swift-Abkommen (PDF) von EU und USA ist in Kraft getreten. Es regelt die Weitergabe von Finanzdaten des Bankdienstleisters Swift an die USA zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Innereuropäische Zahlungen sind von der Regelung nicht betroffen. Die Vereinbarung ist seit 1. August in Kraft und gilt zunächst für fünf Jahre. Bei begründetem Verdacht können Daten auch rückwirkend eingesehen werden. Zuletzt hatte sich die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag (PDF) hinter das Abkommen gestellt. Der EU sei es gelungen, „deutliche Verbesserungen zum Daten- und Rechtsschutz“ durchzusetzen.
Eine erste Fassung (PDF) des Abkommens war Ende November 2009 von den EU-Innenministern genehmigt, im Februar 2010 aber vom Europäischen Parlament wegen Datenschutzbedenken gekippt worden. Im Juli stimmte das EU-Parlament der überarbeiteten Version der Vereinbarung zu.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…
Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…
Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…
Huawei stellt auf der Connect Europe 2024 in Paris mit Xinghe Intelligent Network eine erweiterte…